Landkreis Hameln-Pyrmont teilt mit:
Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe können ab kommender Woche gestellt werden
Freitag 11. August 2017 - Hameln (wbn). Die Nachsorge für Hochwasseropfer läuft allmählich an. Das Land Niedersachsen wird Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für finanzielle Unterstützung an Hochwassergeschädigte bereitstellen – und ab nächster Woche werden die Hilfsanträge bearbeitet.
Das teilt der Landkreis-Hameln-Pyrmont mit und weist darauf hin, dass vom Hochwasser Betroffene in Bad Münder, Coppenbrügge und Salzhemmendorf jetzt einen Antrag auf Soforthilfe stellen können. „Im Bereich der Stadt Hameln sind Einwohnerinnen und Einwohner die östlich der Weser wohnen, antragsberechtigt“, heißt es in der Mitteilung.
Fortsetzung von Seite 1
Und weiter: „Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.Anträge können bis zum 15.November 2017 gestellt werden.
Zuständig für die Anträge aus Bad Münder, Coppenbrügge und Salzhemmendorf ist das Amt für Feuerwehr/Katastrophenschutz/Rettungsdienst vom Landkreis Hameln-Pyrmont. Fragen zu dieser Leistung werden unter der Telefonnummer 05151/9032405 beantwortet. Antragsformulare können online unter www.hameln-pyrmont.de ausgefüllt und ausgedruckt werden (Direkt-Link zur PDF-Datei); darüber hinaus liegen Antragsformulare im Kreishaus aus. In den Rathäusern in Bad Münder, Coppenbrügge, Salzhemmendorf und Hameln werden bei Bedarf ebenfalls Antragsformulare ausgegeben.
Betroffene aus dem Stadtgebiet Hameln müssen den Antrag bei der Stadt Hameln im Rathaus stellen.
Weitere Informationen sind unter www.hochwasser.niedersachsen.de verfügbar.
Die Mittel werden nach dem Beschluss des Landtages ausgezahlt. Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.“