Landrat Tjark Bartels spricht von unreflektierter Empörungsrhetorik
Missbrauchsfall Lügde: Landkreis Hameln-Pyrmont weist die Vorwürfe des Kindsvaters in vollem Unfang zurück
Mittwoch 8. Mai 2019 - Hameln / Lügde (wbn). Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist die Vorwürfe des leiblichen Vaters im Missbrauchsfall Lügde in vollem Umfang zurück.
Der Kindsvater, dessen Tochter ohne sein Wissen in die Hände des sogenannten Pflegevaters und Hauptverdächtigen in dem Kinderschänder-Fall auf dem Campingplatz in Lügde abgegeben worden sein soll, habe nicht, wie von ihm eindringlich behauptet, alarmierende Hinweise an die Jugendbehörde gegeben. Wörtlich heißt es in der Landkreis-Stellungnahme: „Aus den hier geführten Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, wonach sich der Kindsvater, insbesondere im Jahr 2016, wiederholt mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt haben will. Es liegen auch keine Aktenvermerke darüber vor, in denen er sich über die Wohnunterkunft auf dem Campingplatz beschwert.“
Der Kindsvater hat die Vaterschaft nicht anerkannt, diese wurde vielmehr vom Amtsgericht im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens per Beschluss festgestellt. Der Kindsvater hat zu keinem Zeitpunkt ein Umgangsrecht oder das Sorgerecht für seine Tochter beantragt. Unterhaltszahlungen hat der Kindsvater zu keinem Zeitpunkt geleistet.
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes erfolgte von Geburt an durch Unterhaltsvorschussleistungen des Jugendamtes.
Nachdem der Kindsvater nach der Geburt zunächst regelmäßige Besuchskontakte hatte, wurden diese in den folgenden Jahren zunehmend unregelmäßiger. Seit 2014 gibt es in den hier geführten Akten keinen Hinweis mehr auf Besuchskontakte zwischen Vater und Tochter. Aus den hier geführten Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, wonach sich der Kindsvater, insbesondere im Jahr 2016, wiederholt mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt haben will. Es liegen auch keine Aktenvermerke darüber vor, in denen er sich über die Wohnunterkunft auf dem Campingplatz beschwert.
Alle weiteren Aspekte, die der Kindsvater nicht selbst öffentlich gemacht, unterliegen dem Sozialdatenschutz und können daher nicht in der Öffentlichkeit erörtert werden. Aufgrund des sich aus den v. g. Punkten ergebenden Gesamteindrucks, wonach sich ein ernstgemeintes Interesse an dem Kind und väterliche Fürsorge nur schwer erkennen lassen, sowie des fehlenden Umgangs- bzw. Sorgerechts wurde hier keine Veranlassung gesehen, ihm Auskünfte zu erteilen.
Nachdem der Kindsvater Anfang Februar 2019 mit dem Jugendamt in Kontakt getreten ist, gab es inzwischen mehrere Gespräche im Jugendamt, an denen er beteiligt wurde. Auch künftig soll die Zusammenarbeit mit ihm zum Wohle seines Kindes fortgesetzt werden.
Zur politischen Bewertung nimmt Landrat Tjark Bartels deutlich Stellung: „Von allen Beteiligten ist der Landkreis die einzige Behörde, die von Beginn an detailliert informiert und von sich aus Fehler benannt hat. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Verantwortung an, Konzepte und Lösungen zu entwickeln, um Missbrauch viel früher zu entdecken und Kinder zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag für alle mit Kinderschutz betrauter Arbeit liefern zu können. Eine intensive Projektarbeit haben wir bereits im Februar begonnen.“ Wenig Verständnis hat Bartels für den politischen Umgang mit diesem Fall. „Die unreflektierte Empörungsrhetorik wird weder der Sache gerecht noch hilft sie weiter! Die Trittbrettfahrer und Steinewerfer, die versuchen, politisches Kapital daraus zu schlagen, instrumentalisieren den Missbrauchsfall und sind aber selbst beim Thema Prävention und Aufarbeitung nicht zu sehen auf weiter Flur“, erklärt Bartels.“