Verkehrsbehinderungen zum Wochenbeginn
Orkantief kommt am Sonntag auch ins Weserbergland
Freitag 7. Februar 2020 - Hameln / Bonn (wbn). Sabine - ein Orkantief rauscht am Sonntag vom Atlantik heran. Erhebliche Schäden sind zu befürchten.
Der Sturm trifft am Nachmittag auf die Nordwesthälfte. In der Nacht zum Montag erreicht er die mittleren und südlichen Landesteile. Landesweit sind Böen um 120 km/h möglich, lokal sogar bis zu 140 km/h.
Umherfliegende Gegenstände: Bei den zu erwartenden Windgeschwindigkeiten besteht erhebliche Gefahr durch umherfliegende Gegenstände. „Diese Bedrohung darf nicht unterschätzt werden! Bei Böen von 130 km/h sind selbst kleine und leichte Gegenstände gefährlich. Vor dem Sturm sind lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumentöpfe, Mülltonnen oder auch Trampoline zwingend zu sichern!“, rät Wetterexperte Habel. „Rund um Baustellen droht Gefahr, da dort Bauzäune und sogar Kräne umstürzen oder Baumaterial und Teile von Gerüsten durch die Gegend fliegen könnten.“
Müssen Kinder zur Schule? Ein heftiger Sturm wie Sabine kann als zwingender Grund für das Nichterscheinen in der Schule gelten. Insofern nicht seitens der Schulbehörden ein Schulausfall angekündigt wird, entscheiden die Erziehungsberechtigten individuell, ob sie ihrem Kind den Schulweg zumuten können. Ist dies nicht der Fall, so muss die Schule informiert werden. Das Fernbleiben von der Schule gilt dann als entschuldigt.
Begründete Arbeitsverhinderung: Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, pünktlich auf der Arbeitsstelle zu erscheinen. Drohen Unwetter, so muss er für den Weg mehr Zeit einplanen. Bei einem Sturm, vor dem im Voraus gewarnt wird, kann eine begründete Arbeitsverhinderung vorliegen. Dann kann der Arbeitnehmer zu Hause bleiben, hat allerdings keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber kann dann also den Lohn einbehalten oder aber von seinem Mitarbeiter verlangen, dass dieser die ausgefallene Arbeitszeit nachholt.