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Nach Rücksprache mit den Bürgermeistern im Landkreis Hameln-Pyrmont

Nochmals neu entschieden: Stichwahl findet nur per Briefwahl statt - und das erst am 5. April

Montag 16. März 2020 – Hameln (wbn). Nur zwei Tage nach der Entscheidung, die Stichwahl doch wie geplant am 22. März landkreisweit im Landkreis Hameln-Pyrmont durchzuführen, gibt es eine neue Einschätzung der Coronavirus-Situation im Weserbergland und einen neuen Wahltermin.

Heute Nachmittag hat Landkreis-Pressesprecherin Sandra Lummitsch mitgeteilt: „Die Stichwahl wird verschoben“. Und als Novum angekündigt: „Die Stichwahl findet nur per Briefwahl am 5. April statt“.

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Nachfolgend die heutige Mitteilung der Pressesprecherin des Landkreises Hameln-Pyrmont im Wortlaut: "Erst am Samstag hatten sich alle Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Hameln-Pyrmont darauf verständigt, an der Stichwahl am 22.3.2020 wie geplant festzuhalten. Es herrschte die überwiegende Meinung vor, dass die begonnene Wahl des Landrates nun auch zu Ende geführt werde müsse, denn nur so könne das demokratische Ergebnis der Hauptwahl respektiert werden. Doch das letzte Wochenende hat einmal mehr gezeigt, wie wechselhaft die derzeitige Lage ist. „Wir müssen tatsächlich von Tag zu Tag schauen, wie sich die Lage entwickelt – auch mit Blick auf die Durchführung der Stichwahl“, erklärt Kreiswahlleiter Andreas Pachnicke.

Die inzwischen erfolgten Grenzschließungen und die drohenden weitergehenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens mit Schließung weiterer Einrichtungen haben heute nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern zu der Überzeugung geführt, die Stichwahl aufgrund der besonderen Situation ausschließlich per Briefwahl am 5.4.2020 durchzuführen. Im Rahmen einer Eilentscheidung haben die stellvertretende Landrätin Ruth Leunig und der Erste Kreisrat Carsten Vetter die Verschiebung der Stichwahl heute möglich gemacht.

„Damit“, so Pachnicke, „können eine Vielzahl von besorgten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern von ihrem Ehrenamt für die Landratswahl entbunden werden.“

Zugleich wird versucht, die Auszählung der Briefwahlstimmen am 5. April 2020 möglichst durch Bedienstete der Städte und Gemeinden durchführen zu lassen.

„Die Ermittlung der Ergebnisse ist selbstverständlich öffentlich“, betont der Kreiswahlleiter und bittet schon jetzt darum, „beim Besuch eines Briefwahlvorstandes die Hygieneregeln sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 75 cm dringend einzuhalten.“

Alle Wahlberechtigten erhalten in der kommenden Woche, ab dem 23. März 2020, automatisch die persönlichen Briefwahlunterlagen von der jeweils zuständigen  Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Hinweise zum Wählen per Briefwahl sind den Unterlagen beigefügt. Bei aufkommenden Fragen gibt das Wahlamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Auskunft. Auch auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont sind ab 23.03.2020 ebenfalls Hinweise zum Wählen per Brief unter www.hameln-pyrmont.de zu finden. „Bitte achten Sie darauf, den Wahlschein zu unterschreiben, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist. Der Stimmzettel kommt in einen blauen Umschlag. Der blaue Umschlag und der unterschriebene Wahlschein werden dann in den gelben Wahlumschlag gesteckt, der wiederum per Post oder persönlich die Gemeindeverwaltung erreichen muss“, erklärt Pachnicke. Für Wählerinnen und Wähler, die bereits per Briefwahl teilgenommen haben, behält die Stimmabgabe für die Stichwahl am 5. April weiterhin Gültigkeit und wird entsprechend berücksichtigt.

Eine Stimmabgabe in den Wahllokalen wird es am 5. April damit nicht geben.“

 

 

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