Wer schon in Niedersachsen ist kann bleiben
Landesregierung in Hannover entschärft die Bestimmungen für Touristen aus Gütersloh und Warendorf
Freitag 26. Juni 2020 - Hannover / Gütersloh (wbn). Die niedersächsische Landesregierung hat die vorgestern veröffentlichte Fassung der Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) noch einmal präzisiert.
Die Fassung, die gestern im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein.
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Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen. Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) ab Freitag - Ausnahmen mit negativem Test möglich!|