Erstmal Rettungswagen angefordert
Mit schwerer Zunge geantwortet: Lkw-Fahrer fliegt betrunken aus dem Fahrerhaus
Donnerstag 18. März 2021 - Warburg / Höxter (wbn). Sturzbetrunken war ein Lkw-Fahrer – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Er flog aus der Fahrerkabine als die Polizei ihn bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Parkplatz „Zum Heidehof“ angesprochen hatte.
Für den Mann aus der Ukraine musste erst einmal ein Rettungswagen angefordert werden. Ein Alkoholtest vor Ort sei kaum möglich gewesen.
Nachfolgend der Bericht der Polizei: „So entgegenkommend hatten zwei Polizeibeamte in Warburg einen Lkw-Fahrer nicht erwartet: Bei einer Fahrzeugkontrolle stürzte ihnen der betrunkene Fahrer aus der Fahrerkabine entgegen und fiel hinunter auf die Straße, so dass die überraschten Polizisten vorsorglich einen Rettungswagen alarmierten. Der aus der Ukraine stammende Mann war so betrunken, dass er danach gestützt werden musste und ein Alkoholtest vor Ort kaum möglich war.
Aufgefallen war der abgestellte Lkw am Dienstag, 16. März, auf dem Parkplatz "Zum Heidhof" im Bereich einer Tankstelle, weil laute Musik aus der Fahrerkabine dröhnte. Als zwei herbeigerufene Polizeibeamte gegen 21.30 Uhr den Lastwagen überprüfen wollten, entdeckten sie den Lkw-Fahrer schlafend auf dem Lenkrad. Auf lautes Rufen reagierte der stark alkoholisierte Mann nicht, erst durch Schütteln konnte er geweckt werden. Er weigerte sich zunächst, auszusteigen und versuchte, die Fahrertür wieder zu schließen. Als er dann plötzlich doch aussteigen wollte, fiel er aus dem Fahrerhaus und stürzte zu Boden, worauf die Beamten einen Rettungswagen verständigten. Die Sanitäter stellten aber keine äußeren Verletzungen fest.
Der Fahrer zeigte deutliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Er hatte eine verwaschene Aussprache, einen stark schwankenden Gang und musste gestützt werden. Ein versuchter Atemalkoholtest vor Ort war aufgrund der starken Alkoholisierung kaum möglich: Die Messung stoppte bei 1,4 Promille, der echte Wert lag wahrscheinlich weit darüber.
Eine Behandlung durch die Sanitäter oder den Transport in ein Krankenhaus lehnte der Fahrer deutlich ab. Da ihm eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht nachgewiesen werden konnte, beschlossen die Beamten gemeinsam mit den Sanitätern, den 41-jährigen Fahrer im Führerhaus zu belassen.
Um zu verhindern, dass er womöglich unter Alkoholeinfluss seine Fahrt fortsetzt, wurden zur Gefahrenabwehr die Lkw-Schlüssel und der Führerschein bis zu seiner Ausnüchterung sichergestellt.“