Kommunalwahl und Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen
Mit einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung ins Wahllokal
Mittwoch 8. September 2021 - Hameln (wbn). Diesmal ist einiges anders. Wahl unter Corona-Bedingungen.
Sowohl in den Wahlbenachrichtigungsbriefen zur Kommunalwahl am 12.9.2021 als auch zur Bundestagswahl am 26.9.2021 wurde bereits hingewiesen, dass bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.Fortsetzung von Seite 1
Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlsonntage erinnert Kreiswahlleiter Andreas Pachnicke an diesen Hinweis und die damit verbundene generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. „Mitbringen dürfen beziehungsweise sollten die Wählerinnen und Wähler auch einen eigenen Kugelschreiber, um damit die Kreuze auf den Stimmzetteln machen zu können“, so Pachnicke.
Weitere Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Wahlen unter Corona Bedingungen sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu finden https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#wahl