Stellungnahme von Gesundheitsministerin Daniela Behrens
Niedersachsen macht den Anfang: Unabhängige Ombudsstellen sollen künftig Familien beraten
Mittwoch 23. März 2022 - Hannover (wbn). Unabhängige Ombudsstellen sollen künftig die Familien beraten im Dreiecksverhältnis von Familie, Jugendhilfe und freien Trägern.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat zum Gesetz hinsichtlich der Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts ein Statement abgegeben. Das jetzt vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts stellt eine wichtige Grundlage für den künftigen Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen dar.
Des Weiteren wird im Landesrecht eine Konkretisierung des § 45 a im SGB VIII vorgenommen. Dort wird erstmals der Begriff der „Einrichtung" legaldefiniert; familienähnliche Betreuungsformen wären damit allerdings nicht erfasst. Wir müssen sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die in staatlicher Verantwortung betreut werden, geschützt und sicher aufwachsen. Die Landesregelung wird deshalb dazu führen, dass derartige Betreuungsverhältnisse weiterhin unter die Betriebserlaubnispflicht und damit die Heimaufsicht fallen.
Darüber hinaus wird eine Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung von illegalen Heimbetrieben mit diesem Ausführungsgesetz zum SGB VIII eingeführt. Das stärkt die Heimaufsichtsbehörden. Bislang war in Niedersachsen eine Untersagung allein nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts möglich.“