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Auf seinem Klingelschild stand der Name der Behörde
Mutmaßlicher Betrüger (29) bestellt Computerteile im Namen des Landkreises Hildesheim und fliegt auf

Mittwoch 5. November 2014 - Hildesheim (wbn). War wohl nichts. Die Polizei Hildesheim hat die Wohnung eines mutmaßlichen Versandhandel-Betrügers durchsucht und dabei zahlreiche Computerartikel sichergestellt. Der 29-Jährige hatte zuvor Waren im Wert von mehr als 8.000 Euro bestellt – im Namen des Landkreises Hildesheim.

Damit die Lieferung korrekt zugestellt werden konnte, hatte der Mann sodann auch an seinem Klingelschild den Schriftzug „Landkreis Hildesheim“ angebracht. Als der Auslieferungsfahrer allerdings mit dem ersten an die Behörde adressierten Paket vor einem so gar nicht amtlich wirkenden Mehrfamilienhaus in der Hildesheimer Nordstadt stand, kam ihm die Sache verdächtig vor.

 

 

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Er schloss sich mit dem Versandhandel kurz, der wiederum Mitarbeiter des echten Landkreises zur Sache befragte. Die Folge: Kein Bestellvorgang bekannt, Anzeige, Wohnungsdurchsuchung. Nach Polizeiangaben ist der 29-Jährige geständig. Ihn erwartet nun aber ein Strafverfahren wegen Betruges.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hildesheim:

„Eine alles andere als ruhmreiche Idee hatte ein 29-jähriger Hildesheimer. Im Namen des Landkreises Hildesheim erstellte er sich Ende Oktober 2014 an einem Laptop zunächst bei einem großen Elektronikversandhandel einen account. Darüber bestellte er diverse Artikel und ließ sie sich an seine Wohnanschrift liefern. Hier versah er kurzerhand  das Klingelschild des Mehrfamilienhauses in der Nordstadt mit der Aufschrift "Landkreis Hildesheim" und prompt erschien am Montag, den 03.11.2014 die erste Lieferung.

Dem Auslieferungsfahrer der Lieferfirma kam es allerdings verdächtig vor, dass der Landkreis Hildesheim eine Anschrift in einem Mehrfamilienwohnhaus haben sollte. Er verständigte den Onlineversandhandel und dieser fragte beim Landkreis nach. Dort wusste man nichts von den Bestellungen. Schließlich wurde Anzeige bei der Polizei erstattet.

Da noch weitere Lieferungen ausstanden, erwirkte die Staatsanwaltschaft Hildesheim einen Durchsuchungsbeschluss, der am Dienstag, den 04.11.2014 vollstreckt wurde. Die Polizei konnte in der Wohnung des Täters zahlreiche Computerartikel sicherstellen. Insgesamt hatte der Mann Waren im Wert von über 8.000 Euro bestellt. Der Mann war in der polizeilichen Vernehmung geständig. Nun hat er sich in einem Strafverfahren wegen Betrugs zu verantworten.“

 

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