Nach Verfahren am Landgericht Hannover:
Stadtwerke Hameln sehen sich als rechtmäßigen Sieger der Konzessionsverfahren
Donnerstag 4. August 2016 - Hannover/Hameln (wbn). Der kommunale Netzbetreiber Westfalen Weser Netz hat Anfang April 2016 gegen die Vergabe der Stromnetzkonzessionen in Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Aerzen vier einstweilige Verfügungen beim Landgericht Hannover eingereicht. Nach der mündlichen Verhandlung im Mai hat heute das Landgericht Hannover die Urteile gesprochen und die vier Klagen der Westfalen Weser abgewiesen.
Das Landgericht folgt dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus März 2016 zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrags, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Kommune entschieden wurde.
(Zum Bild: Sie haben gemeinsam das Verfahren am Landgericht Hannover verfolgt (v. l. n. r.): Bernhard Wagner (Bürgermeister Aerzen), Thomas Hölscher (Kämmerer Salzhemmendorf), Susanne Treptow (Geschäftsführerin Stadtwerke Hameln), Clemens Pommerening (Bürgermeister Salzhemmendorf) und Uwe Schaper (Leiter Ordnungsamt Flecken Coppenbrügge). Foto: Stadtwerke Hameln)
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Auch in diesem Verfahren sollte der Zuschlag an die örtlichen Stadtwerke erteilt werden, wogegen Westfalen Weser eine einstweilige Verfügung beantragt hat. „Es war völlig sinnlos, nach dieser OLG-Entscheidung Anfang April weitere vier einstweilige Verfügungen einzureichen und damit viel Geld auszugeben“, kritisiert Geschäftsführerin Susanne Treptow die Unternehmensentscheidung der Westfalen Weser Netz (WWN).
Konzessionsverträge direkt im Anschluss unterzeichnet
Das Landgericht Hannover hat wie auch das OLG Celle bestätigt, dass es sich bei der Vergabe der Stromkonzessionen um ein entsprechend an den Vergabekriterien orientiertes objektives und diskriminierungsfreies Verfahren gehandelt hat und dass die Kommunen ein korrektes Ausschreibungsverfahren durchgeführt haben. Und so den Weg zur Vertragsunterzeichnung freigemacht: Gleich nach der Entscheidung vor dem Landgericht unterschrieben die Bürgermeister der vier Kommunen und die Geschäftsleitung der Stadtwerke Hameln die Konzessionsverträge.
„Wir haben unser gesamtes Wissen, unsere Erfahrungen, viel Engagement, sehr viel Arbeit, Zeit und Herzblut in die Ausarbeitung der Konzessionsangebote gesteckt“, so Susanne Treptow. „Die Stadtwerke Hameln wurden eindeutig bei den im Vergabeverfahren festgelegten Kriterien der sicheren, verbraucherfreundlichen, preisgünstigen, umweltfreundlichen und effizienten Versorgung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger bestätigt.“
„Westfalen-Weser-Energie-Geschäftsführer Dr. Stephan Nahrath ließ vor einigen Wochen noch verlauten, man müsse sich fragen, ob man in den Verfahren alles richtig gemacht habe – schließlich habe man nach der ersten Niederlage im zweiten Verfahren wieder dieselben Berater beschäftigt“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke. Und weiter: „Wichtige Informationen fehlten dazu: das erste Verfahren in 2011 mündete nicht in einer Niederlage, sondern wurde vielmehr neu geführt, um den rechtlichen Rahmenbedingungen eines BGH-Urteils zwei Jahre später aus Dezember 2013 zu entsprechen.“
Stadtwerke wollen in Verhandlungen eintreten
Die Stadtwerke Hameln werden nun in Netzübernahmeverhandlungen mit Westfalen Weser eintreten und dabei auch mögliche Kooperationsalternativen, beispielsweise im Hinblick auf die Beschäftigung der WWN-Monteure dieser Netzgebiete, prüfen. Ob es zu einer Einigung oder zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, bleibt abzuwarten.