Schweres Geschütz gegen den TV-Liebling und den Mainzer Sender
Strafantrag gegen Gottschalk und das ZDF: Menschenrechtsbund-Vize spricht von „altrömischer Sensationsveranstaltung mit Menschenopfer“
Mainz/Hannover (wbn). Das lebensgefährliche TV-Drama um den Gottschalk-Kandidaten bei „Wetten dass“ hat schon jetzt ein juristisches Nachspiel. Der Vizepräsident des Menschenrechtsbundes in Hamburg, Wolfgang Schrammen, hat heute den Weserbergland-Nachrichten.de mitgeteilt, dass er am heutigen Vormittag per Fax Strafantrag gegen ZDF-Star Thomas Gottschalk und den Mainzer Sender gestellt habe.
Die Anzeige sei bei dem Leitenden Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth von der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen. Es sei in der Live-Übertragung selbst für Laien erkennbar gewesen, dass die Sprungwette des Kandidaten Samuel Koch (23) aus Hannover „eine extreme Verletzungsgefahr und/oder Tötungsgefahr beinhaltet“ habe. Dies sei ein Skandal , der deshalb auch zur Wahrung der Humanität und zur Wahrung der Menschenrechte in der strafrechtlichen Relevanz für die Staatsanwaltschaft Mainz prüfungs- und ermittlungsbedürftig sei. Schrammen erläuterte den Weserbergland-Nachrichten.de: „Ich gehe davon aus, dass die Zeiten altrömischer Sensationsveranstaltung mit Menschenopfer vorbei sein sollten.“
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In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mainz fährt der Menschenrechtsbund-Sprecher schweres Geschütz auf: „Hier haben die Veranstalter in Ausführung durch den Tatbeteiligten Herrn Thomas Gottschalk und durch die Beteiligung der KFZ-Führer sämtliche Verkehrssicherungen bei dem 23- jährigen verletzten Opfer (im Koma befindlich) zur Optimierung des Profits in Sensationslust zur Steigerung der Einschaltquoten und aus geschmackloser Profitsucht bewusst und gewollt gemeingefährdend, außer Acht gelassen.“