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In Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Stichwahl im Weserbergland: Adomat oder Schulte? Die erste Landratswahl in Deutschland bei geschlossenen Wahllokalen!

Montag 30. März 2020 - Hameln (wbn). Es wird aufgrund der Coronavirus-Einschränkungen die außergewöhnlichste Landratswahl in Niedersachsen, wenn nicht in Deutwschland. Der Grund: Die Stichwahl zur Landratswahl 2020 findet aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich per Briefwahl statt. Das Datum der Stichwahl ist der 5. April 2020. Wahllokale sind an diesem Wahlsonntag jedoch nicht geöffnet!

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten vom zuständigen Wahlamt der Heimatkommune zugesendet, soweit sie noch keine Unterlagen erhalten haben. Ein gesonderter Briefwahlantrag muss nicht gestellt werden.

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Die Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 1. April 2020.

Bereits erteilte Wahlscheine sowie die damit abgegebenen Stimmzettel sind für den neuen Termin weiterhin gültig. Die Stimmzettel mit dem aufgedruckten Stichwahldatum 22.03.2020 behalten ihre Gültigkeit. Eine Anleitung für die Stimmabgabe durch Briefwahl ist unter www.hameln-pyrmont.de zu finden. Die Briefwahlunterlagen können mit der Deutschen Post portofrei zurückgesendet werden oder direkt bei der Gemeinde in den Briefkasten eingeworfen werden.


Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, den 5. April 2020, um 18.00 Uhr im Briefkasten der auf dem gelben Umschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein, damit die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt wird. Die Briefkästen der Rathäuser werden um 18.00 Uhr durch die jeweiligen Wahlämter noch einmal geleert.

In Fällen, in denen die Briefwahlunterlagen durch den Postdienstleister nicht zugestellt werden können, werden diese Sendungen wieder den Wahlämtern übergeben und dort gesammelt.

Bis Sonntag, den 5. April 2020, 18.00 Uhr werden bei den Wahlämtern nicht zustellbare Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Ob die Unterlagen nicht zugestellt werden konnten, kann telefonisch bei dem zuständigen Wahlamt erfragt werden.

Alle Wahlberechtigten die am 2. April 2020 noch keine Briefwahlunterlagen per Postzustellung vorliegen haben, können sich an das zuständige Wahlamt melden. Bis Samstag, den 4. April 2020, 12.00 Uhr kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn der von Amts wegen ausgestellte Wahlschein nicht zugegangen ist. Es wird in diesen Fällen empfohlen, die Briefwahlunterlagen direkt bei der zuständigen Kommune in Empfang zu nehmen. Vorab wird um eine telefonische Abstimmung mit dem Wahlamt gebeten.

Die Wahlämter in den Rathäusern sind am Samstag, den 4. April 2020 (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie am Sonntag, den 5.April 2020 (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) wie folgt erreichbar:

Gemeinde

Adresse

Telefonnummer

Stadt Hameln

Rathausplatz 1
31785 Hameln

05151/202-1568

Stadt Bad Pyrmont

Rathausstraße 1

31812 Bad Pyrmont

05281/949-132

Stadt Bad Münder

Steinhof 1

31848 Bad Münder

05042/943-149

Stadt Hess. Oldendorf

Marktplatz 13

31840 Hess. Oldendorf

05152/782-121

Flecken Aerzen

Kirchplatz 2

31855 Aerzen

05154/988-0

Gemeinde Emmerthal

Berliner Str. 15

31860 Emmerthal

05155/69-170

Flecken Salzhemmendorf

Hauptstraße 2

31020 Salzhemmendorf

05153/808-0

Flecken Coppenbrügge

Schloßstraße 14

31863 Coppenbrügge

05156/7819-10

Montag 30. März 2020 - Hameln (wbn). Die Stichwahl zur Landratswahl 2020 findet aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich per Briefwahl statt. Das Datum der Stichwahl ist der 5. April 2020. Wahllokale sind an diesem Wahlsonntag jedoch nicht geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten vom zuständigen Wahlamt der Heimatkommune zugesendet, soweit sie noch keine Unterlagen erhalten haben. Ein gesonderter Briefwahlantrag muss nicht gestellt werden.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 1. April 2020.

Bereits erteilte Wahlscheine sowie die damit abgegebenen Stimmzettel sind für den neuen Termin weiterhin gültig. Die Stimmzettel mit dem aufgedruckten Stichwahldatum 22.03.2020 behalten ihre Gültigkeit. Eine Anleitung für die Stimmabgabe durch Briefwahl ist unter www.hameln-pyrmont.de zu finden. Die Briefwahlunterlagen können mit der Deutschen Post portofrei zurückgesendet werden oder direkt bei der Gemeinde in den Briefkasten eingeworfen werden.


Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, den 5. April 2020, um 18.00 Uhr im Briefkasten der auf dem gelben Umschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein, damit die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt wird. Die Briefkästen der Rathäuser werden um 18.00 Uhr durch die jeweiligen Wahlämter noch einmal geleert.

In Fällen, in denen die Briefwahlunterlagen durch den Postdienstleister nicht zugestellt werden können, werden diese Sendungen wieder den Wahlämtern übergeben und dort gesammelt.

Bis Sonntag, den 5. April 2020, 18.00 Uhr werden bei den Wahlämtern nicht zustellbare Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Ob die Unterlagen nicht zugestellt werden konnten, kann telefonisch bei dem zuständigen Wahlamt erfragt werden.

Alle Wahlberechtigten die am 2. April 2020 noch keine Briefwahlunterlagen per Postzustellung vorliegen haben, können sich an das zuständige Wahlamt melden. Bis Samstag, den 4. April 2020, 12.00 Uhr kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn der von Amts wegen ausgestellte Wahlschein nicht zugegangen ist. Es wird in diesen Fällen empfohlen, die Briefwahlunterlagen direkt bei der zuständigen Kommune in Empfang zu nehmen. Vorab wird um eine telefonische Abstimmung mit dem Wahlamt gebeten.

Die Wahlämter in den Rathäusern sind am Samstag, den 4. April 2020 (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie am Sonntag, den 5.April 2020 (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) wie folgt erreichbar:

Gemeinde

Adresse

Telefonnummer

Stadt Hameln

Rathausplatz 1
31785 Hameln

05151/202-1568

Stadt Bad Pyrmont

Rathausstraße 1

31812 Bad Pyrmont

05281/949-132

Stadt Bad Münder

Steinhof 1

31848 Bad Münder

05042/943-149

Stadt Hess. Oldendorf

Marktplatz 13

31840 Hess. Oldendorf

05152/782-121

Flecken Aerzen

Kirchplatz 2

31855 Aerzen

05154/988-0

Gemeinde Emmerthal

Berliner Str. 15

31860 Emmerthal

05155/69-170

Flecken Salzhemmendorf

Hauptstraße 2

31020 Salzhemmendorf

05153/808-0

Flecken Coppenbrügge

Schloßstraße 14

31863 Coppenbrügge

05156/7819-10

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