Lügde, Bergisch Gladbach und Münster
Volker Meyer (CDU): Sexuellen Missbrauch von Kindern noch konsequenter bekämpfen
Dienstag 15. September 2020 - Lügde / Hannover (wbn). Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen - und kein Vergehen. Das ist im Niedersächsischen Landtag nochmals klargestellt worden.
„Vor dem Hintergrund der erschütternden Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster ist es notwendig, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen noch konsequenter und effektiver bekämpft wird“, hat Volker Meyer, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in der gestrigen Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags erklärt.
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Daher habe Justizministerin Barbara Havliza in den vergangenen Wochen wiederholt die Anhebung der Mindeststrafe des § 176 Abs. 1 StGB gefordert. Damit würde der sexuelle Missbrauch von Kindern künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt. „Denn sexueller Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, kein Vergehen“, so Meyer.
Der Bund hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt.
„Neben der Einführung des Begriffs „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“, der das Unrecht der Täter klar beschreibt, wird der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder künftig ein Verbrechen sein, mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe“, so der Sozialpolitiker. Weitere Strafverschärfungen sein für die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie, das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten von Materialien und für Taten mit oder vor Dritten vorgesehen.
„Eine hohe Strafe und eine unvermeidbare Gerichtsverhandlung können ihre abschreckende Wirkung jedoch nur unter einer Voraussetzung entfalten: nämlich dann, wenn der Täter ernsthaft damit rechnen muss erwischt zu werden“, ist Meyer überzeugt. Daher bedürfe es umfassender Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden. Dies gelte in besonderem Maße für die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet und Darknet.
Ein besserer Schutz von Kindern lässt sich aber durch einen klugen Mix aus schärfere Strafen, einer noch effektiveren Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz erreichen. „Zu diesem klugen Mix gehört auch die Anzeigepflicht eines geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern – eine Forderung unseres heute beschlossenen Antrages“, so Meyer.