Kurze Freude: Osteuropäer musste neuen Gebrauchten stehen lassen
Falsches Kennzeichen und ohne Fahrerlaubnis - gleich zweimal hatte die Polizei in Bad Münder das richtige Gespür
Dienstag 9. November 2021 - Bad Münder (wbn). Gleich zweimal hat die Polizei in Bad Münder Autofahrer erwischt, die mit falschem Kraftfahrzeug-Kennzeichen unterwegs waren.
Und in beiden Fällen kam das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu. In dem einen Fall handelte es sich um einen Osteuropäer, der gerade per Handschlag einen BMW gekauft hatte. In dem anderen Fall um einen Opel-Fahrer aus Bad Münder.
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Nachfolgend der Polizeibericht:
„Ein 38-jähriger Mann musste am gestrigen Montagabend seinen
neu erworbenen Gebrauchtwagen nach einer Kontrolle durch die Polizei am
Kontrollort stehen lassen.
Der Osteuropäer hatte den BMW erst kurz zuvor per Handschlag in Bad Münder
gekauft und fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder gegen 23.00
Uhr auf der Bundesstraße 442 auf Höhe der Friedhofskreuzung auf.
Der in Richtung Lauenau fahrende SUV wurde gestoppt und überprüft. Diese
Überprüfung ergab, dass an dem BMW polnische Kennzeichen angebracht waren, die
einem anderen Fahrzeug zugeteilt sind.
Anfänglich konnte der Mann keine Eigentumsnachweise oder Kaufverträge vorlegen,
so dass die Eigentumsverhältnisse nicht klar waren. Noch in den späten
Abendstunden konnte die Verkäuferin des Wagens ausfindig gemacht und befragt
werden. Diese bestätigte den Verkauf des BMW per Handschlag ohne schriftliche
Kaufverträge.
Zusätzlich zum festgestellten Kennzeichenmissbrauch erwartet dem 38-Jährigen ein
Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da ihm das Fahren eines
Kraftfahrzeuges durch zurückliegende Verkehrsdelikte in Deutschland aberkannt
wurde.
Erst am letzten Samstag wurde an der Wermuthstraße einem 34-jährigen Opel-Fahrer
die Weiterfahrt untersagt. Eine Kontrolle morgens gegen 08:20 Uhr ergab, dass
der Fahrer aus Bad Münder nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Am Opel ohne Zulassung und Versicherung waren Nummernschilder angebracht, die
für ein anderes Auto ausgegeben sind. Gegen den 34-Jährigen sind Strafverfahren
wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstöße gegen
das Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet
worden.“