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Dem Schwindel auf der Spur

Produkte werden ohne Nachweis als "klimaneutral" ausgewiesen

Mittwoch 7. September 2022 - Hamburg (wbn). Dreister Etikettenschwindel: Unternehmen können sich oder ihre Produkte als „klimaneutral” labeln lassen, ohne Belege für den CO2-Fußabdruck vorzulegen oder ihre Emissionen zu reduzieren.

Das belegt eine Recherche der Wochenzeitung “Die Zeit“, in deren Zuge Reporter und Reporterinnen drei „klimaneutral”-Label für eine nicht existierende Firma bekamen. Sogar namhafte Anbieter wie ClimatePartner und myclimate verlangten keine Belege wie zum Beispiel Strom- oder Heizkostenabrechnungen als Grundlage für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks.

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Außerdem forderten die Label-Anbieter keine Einsparungen von CO2, obwohl eigentlich nur unvermeidliche Treibhausgasemissionen über Zahlungen an Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden sollten.

Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium kritisiert auf Anfrage der „Zeit“, die Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral” sei „häufig eine Täuschung der Verbraucher und Verbraucherinnen”. Bisher gibt es in Deutschland keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte als „klimaneutral” kennzeichnen darf.

 

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