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Weil kein wirtschaftliches Angebot für den Neubau der Schulen eingegangen ist

Zwei Vergabeverfahren des Landkreises Hameln-Pyrmont sind aufgehoben worden

Donnerstag 13. Oktober 2022 – Hameln (wbn). Auf Vorschlag der Kreisverwaltung hat der Kreistag Hameln-Pyrmont in seiner Sitzung am 11. Oktober 2022 beschlossen, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Totalunternehmers für den Zentralisierungsneubau der Elisabeth-Selbert-Schule und der Heinrich-Kielhorn-Schule auf dem Linsingen-Gelände aufzuheben.

Gleichzeitig wurde die Kreisverwaltung beauftragt, die Planungen unmittelbar fortzusetzen, indem ein Vergabeverfahren für Planungsleistungen eingeleitet wird.

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„Leider mussten wir das Vergabeverfahren aufheben, weil kein wirtschaftliches Angebot für den Neubau der Schulen eingegangen ist. Am Ende des Vergabeverfahrens lag dem Landkreis Hameln-Pyrmont leidglich ein Angebot vor, dass allerdings deutlich teurer als geplant ist und zudem nicht alle unsere Anforderungen erfüllt“, erklärt Landrat Dirk Adomat den Schritt.

Für den Zentralisierungsneubau der beiden Schulen sind im Kreishaushalt 80 Millionen Euro eingeplant. Das eingegangene Angebot sah hingegen rund 113 Millionen Euro an Baukosten vor, wobei aufgrund zusätzlich zu beauftragender Nebenangebote noch mit einer weiteren Kostensteigerung zu rechnen gewesen wäre.

Dies übersteigt die im Kreishaushalt verfügbaren Mittel deutlich und könnte auch nicht mit Kosteneinsparungen bei anderen Bauprojekten kompensiert werden. Außerdem bestehen seitens des Landkreises Hameln-Pyrmont Zweifel, ob das Angebot den Ausschreibungsbedingungen entspricht, weil zahlreiche Vorgaben in den Vergabeunterlagen nicht umgesetzt wurden.

Die Aufhebung des Vergabeverfahrens hat Auswirkungen auf den Zeitplan und die weiteren Planungen für den Neubau der Schulen, wie der Erste Kreisrat Carsten Vetter erläutert: „Die Aufhebung des Vergabeverfahrens wird leider zu Verzögerungen von mindestens eineinhalb Jahren führen.  Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen daher noch längere Zeit an ihren Altstandorten verbleiben. Dieser Umstand erfordert weitere Investitionen in die bisherigen Gebäude, um die Funktionsfähigkeit der Liegenschaften für den längeren Interimszeitraum gewährleisten zu können.

Die erarbeiteten Ergebnisse aus dem bisherigen Vergabeverfahren können als Grundlage für die weiteren Planungen herangezogen und optimiert werden. Das spart Zeit und Geld.“

 

 

 

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