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Die wirklich gute Nachricht zur Dezember-Soforthilfe:

Kein Abschlag für Gas und Wärme im Dezember fällig! Stadtwerke Hameln-Weserbergland setzen Soforthilfe auch sofort um

Mittwoch 7. Dezember 2022 – Hameln (wbn). Die gute Nachricht zur Dezember-Soforthilfe: Kein Abschlag für Gas und Wärme im Dezember fällig!

Die Stadtwerke Hameln-Weserbergland setzen die Soforthilfe um. Die Bundesregierung wird private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den aktuell hohen Energiekosten entlasten. Um dies kurzfristig umzusetzen, hat sie zunächst für Dezember eine sogenannte Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen. Die sogenannten „Gas-/ Wärme-/ Strompreisbremsen“, die im Anschluss greifen sollen, befinden sich aktuell noch in der politischen Beschlussfassung. Sobald die Details klar sind, werden die Stadtwerke auch diese umsetzen.

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Was heißt das nun konkret für die Kundinnen und Kunden?

Alle Gas- und/oder Wärme-Kundinnen und Kunden müssen ihren im Dezember fälligen Monatsabschlag (in der Regel am 10. Dezember) nicht an die Stadtwerke zahlen.

Wie funktioniert das mit dem Wegfall der Abschlagszahlung für Gas und/oder Wärme im Dezember konkret?

Haben die Stadtwerke Hameln Weserbergland eine Einzugsermächtigung, also ein SEPA Lastschriftmandat? Dann buchen die Stadtwerke für Dezember keine Abschlagszahlung für Gas und/oder Wärme vom Konto ab.

Ist ein Dauerauftrag für die Abschlagszahlungen eingerichtet? In diesem Fall müssen die Kunden selbst die Zahlung für den Dezember Gas-/ Wärme-Abschlag aussetzen.

Wird monatlich der fällige Betrag überwiesen? „Dann nehmen Sie bitte im Dezember keine Abschlagszahlung für Gas oder Wärme vor“, lautet die Antwort der Stadtwerke.

Wichtig zu wissen:

An weiteren Abschlägen, beispielweise für Strom oder Wasser, ändert sich im Dezember nichts, diese sind wie gewohnt zu zahlen. Die einzelnen Abschläge für die Versorgungsarten Strom, Gas, Wärme und Wasser sind auf der letzten Jahresrechnung oder der letzten Abschlagsmitteilung zu finden.

Sollten die Stadtwerke dennoch im Dezember eine Zahlung des Gas-/Wärmeabschlages erhalten, wird diese als Guthaben ausschließlich im Rahmen der Jahresrechnung 2022 verrechnet und ist somit ein weiterer Puffer. Eine Rücküberweisung oder eine Auszahlung vorab ist nicht möglich.

Ein weiterer Hinweis der Stadtwerke: „Zahlen Sie Ihren Gas- oder Wärmeabschlag nicht direkt an uns, sondern an Ihren Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft, erfolgt die Gutschrift in der Regel erst im Rahmen der Nebenkostenabrechnung und die Nebenkosten müssen wie gewohnt auch im Dezember gezahlt werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.“

Nachdem die Stadtwerke im Dezember vollständig auf die Abschlagszahlung verzichten, erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung Anfang 2023 die konkrete Ermittlung des Entlastungsbetrages nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Sowohl im Gas- als auch im Wärmebereich ist dieser in aller Regel abweichend vom Dezemberabschlag und erklärt sich vereinfacht wie folgt:

Die Entlastung für Gas-Haushaltskunden ergibt sich aus 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauches (Stand September 2022) multipliziert mit dem zum 1. Dezember 2022 gültigen Gas-Arbeitspreis je Kilowattstunde, ergänzt um ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises.

Im Bereich Wärme wird für Haushaltskunden der jeweilige Jahresabschlag im Zeitraum Oktober 2021 - September 2022 ermittelt und davon 1/12 zuzüglich eines 20-prozentigen Aufschlages erstattet.

Der endgültige Entlastungsbetrag wird automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke müssen demnach nicht eigenständig tätig werden.

Und noch ein weiterer Vorteil ergibt sich für Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden für ihre Gas-/Wärme-Abrechnung 2022: Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung für Gas von 19 auf 7 Prozent ab 1.10.2022 können die Stadtwerke als sogenannter Stichtags-Abrechner zum 31.12. sogar für das ganze Jahr 2022 anwenden. Somit profitieren Stadtwerke-Kundinnen und -kunden schon für das gesamte Jahr 2022 von der niedrigeren Mehrwertsteuer. All diese und noch viele weitere wichtige, umfangreiche Informationen wie ein Berechnungsbeispiel zur Dezember-Soforthilfe haben die Stadtwerke auf der Internetseite zusammengestellt: https://www.stwhw.de/beratung/infozentrum-energielage

 

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