Es war eine missglückte Aktion gegen das Rocker-Milieu
Opfer sind im Krankenhaus: SEK-Kommando verwechselt Adresse und stürmt in die Wohnung eines unschuldigen Uni-Mitarbeiters
Mittwoch 9. August 2023 - Bielefeld (wbn). Nach Dorsten, Essen, Köln nun auch Bielefeld. Erneut hat eine Spezialeinheit der Polizei in Nordrhein-Westfalen die Adresse eines Verdächtigen verwechselt und die falsche Wohnung gestürmt.
Es betraf aktuell einen Mitarbeiter der Universität Bielefeld, der in einem Fünfparteien-Wohnhaus wohnt. Überfallartig drang das SEK-Kommando in die Wohnung ein weil die Polizei diese für die Adresse eines Mitglieds der Rockerszene gehalten hat. Anschließend waren der total geschockte Mann und dessen Frau reif fürs Krankenhaus.
Bei dem Einsatz in mehreren Objekten in der Bielefelder Innenstadt war nicht auszuschließen, dass die Tatverdächtigen, gegen die sich der Einsatz richtete, im Besitz von Waffen sind. Daher setzte die Polizei Spezialeinsatzkräfte ein. Die Maßnahmen hatten das Ziel, in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Beweismittel aufzufinden und drei Haftbefehle zu vollstrecken. In einem Objekt an der Straße Am Grünen Winkel öffnete die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung. Dabei wurde der 35-jährige Wohnungsinhaber leicht verletzt und vorsorglich zusammen mit seiner ebenfalls in der Wohnung anwesenden 34-jährigen Ehefrau in ein Krankhaus gebracht.
Die Polizei Bielefeld bedauert es sehr, dass bei einem Polizeieinsatz ein Unbeteiligter verletzt wurde. Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer entschuldigte sich am 26.07.2023 persönlich im Krankenhaus bei den Betroffenen. Ihnen wurden seitens der Polizei Bielefeld Hilfs- und Opferschutzangebote unterbreitet. Das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz steht weiterhin in engem Kontakt mit den Betroffenen.
Der Einsatz wird intensiv nachbereitet, um zu überprüfen, wie es zu dem Irrtum kommen konnte und um ein solches Versehen zukünftig zu verhindern. Noch sind die Geschehnisse rund um das Eindringen der Polizei in die falsche Wohnung und die Verletzung des unbeteiligten Wohnungsinhabers unklar.
Den durch den Wohnungsinhaber erhobenen Vorwurf der unverhältnismäßigen Gewalt nimmt die Polizei Bielefeld ernst und hat unmittelbar nach dem Vorfall und dem Gespräch der Polizeipräsidentin mit den Geschädigten ein Strafverfahren zur Prüfung dieses Vorwurfs eingeleitet. Das Verfahren ist an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben worden. Disziplinare Ermittlungen sind abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.
Die Behörde sieht sich zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch irrtümliches Vorgehen im Einsatz entstanden sind und die durch die Geschädigten belastbar und ggfs. attestiert dargelegt werden. Auch in diesem Fall ist die Behörde bereits mit der Schadenswiedergutmachung befasst.“