Kritiker beklagen Tierquälerei
Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Eilantrag zur Abfertigung von Rindern nach Marokko trotz Gefährdung der Tiere statt
Dienstag 12. Dezember 2023 – Osnabrück (wbn). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einem Eilverfahren über die Untersagung eines Tiertransportes nach Marokko entschieden und dem Antrag des Transporteurs stattgegeben.
Der Landkreis Emsland ist dadurch verpflichtet worden, den Transport, der von den Kritikern als tierquälerisch bezeichnet wird, abzufertigen.
Es liegen unzählige Berichten, Dokumentationen, Stellungnahmen und Rechtsgutachten vor, die es dem Richter ermöglicht hätten, die von ihm selbst geforderte konkrete Gefahr im Einzelfall mit nachprüfbaren Quellenangaben zu begründen.
Ruhnke weiter: „Wir begrüßen, dass die Ministerin, Frau Miriam Staudte, die Entscheidung nicht hinnimmt. Der Transport unserer Hochleistungsrassen zu Zuchtzwecken ist aus Tierschutzsicht zu hinterfragen. Die Tiere werden bewusst der Gefahr ausgesetzt, durch eine schlechte Versorgung anhaltendes Leid zu erfahren. Die exportierten Tiere erreichen dadurch schlichtweg nicht die entsprechenden Zuchterfolge und landen somit frühzeitig in den Schlachthöfen, in denen sie nachweislich mit grausamen Schlachtpraktiken und ohne Betäubung getötet werden."
In der Gesamtbetrachtung müsse hinterfragt werden, „ob es überhaupt sinnhaft ist, unsere Hochleistungsrassen für den oft behaupteten Aufbau einer autochthonen Rinderpopulation zur Milcherzeugung in diese Regionen zu exportieren.“ Unter den bekannten dortigen strukturellen, geologischen wie auch klimatischen Bedingungen würden die massiven Tierschutzprobleme beim Transport wie auch am Zielort wissentlich in Kauf genommen. In Anbetracht der hohen jährlichen Exportzahlen von Zuchtrindern in diese Regionen könne nicht davon gesprochen werden, dass diese zum dortigen Aufbau einer Milchwirtschaft dienen sollen. In erster Linie dienten die Tiertransporte der Entlastung des hiesigen Marktes.
Der Sprecher des Landestierschutzverbandes Niedersachsen stellt ferner fest: „Auf Grund der vom Verwaltungsgericht Osnabrück getroffenen Entscheidung werden sich die Transporteure und Zuchtverbände weiterhin darauf stützen können, ihr scheinbares Recht auf Transporte durchzusetzen, wenn diesem Gebaren nicht durch eine rechtmäßige höchstrichterliche Entscheidung Einhalt geboten wird.“
Hintergrund: Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 85 Mitgliedsvereinen, denen mehr als 24.500 Tierschützer angehören.