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Philippi: Gute Arbeit in der Paketbranche statt hoher Gewinnmargen für Online-Händler

Niedersachsen fordert Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen und klare Kennzeichnung von schwerer Fracht

Sonntag 28. Januar 2024 - Hannover (wbn). Mit einem Verbot zum Einsatz von Subunternehmen beziehungsweise von Werkverträgen will Niedersachsen die Arbeitsbedingungen von Paketzustellerinnen und Paketzustellern verbessern.

Ein entsprechender Änderungsantrag zum sogenannten Postrechtsmodernisierungsgesetz ist gemeinsam mit anderen Ländern auf den Weg gebracht worden. Zudem sollten eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere und schwere Pakete sowie weitere Arbeitsschutzmaßnahmen eingeführt werden, wie Niedersachsens Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi mitteilt. Der Vorstoß steht am 2. Februar 2024 im Bundesrat zur Beratung und Entscheidung auf der Tagesordnung.

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Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begründet die Initiative wie folgt: „Meine Ziele sind eine faire Bezahlung und ein guter Gesundheitsschutz für Arbeitende in der Paketzustellerbranche und nicht die Steigerung der Gewinnmargen von Onlinehändlern. Gute Arbeit muss für alle gelten. Wir müssen konsequent handeln, wenn in bestimmten Branchen Arbeitnehmerrechte regelhaft unterlaufen werden. Das war in der Fleischindustrie der Fall und geschieht seit längerer Zeit im Bereich der Paketzustellung. Daher sollte auch wie in der Fleischbranche mit einem Verbot von Werkverträgen reagiert werden. Der ausufernde Einsatz von Subunternehmen und Soloselbstständigen über Werkverträge untergräbt den Mindestlohn und befördert Scheinselbständigkeit. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss aber immer Vorrang haben. Im Sinne der Einzelnen, im Sinne des Sozialstaates.“

Die Paketzustellerinnen und Paketzusteller sind häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei Subunternehmen. Große Versandhändler arbeiten regelmäßig mit einem Netzwerk kleiner und mittelständischer Subunternehmen zusammen. Zum Teil erfolgt die Paket-Auslieferung entlang von Ketten mehrerer Subunternehmen. Einige Versandhändler lagern die Zustellung der Pakete über Werkverträge vollständig auf Subunternehmen aus. Die Beschäftigung im Rahmen dieser Werkvertragskonstellationen wirkt sich nachteilig auf die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller aus. Hintergrund ist der rasante Anstieg des Onlinehandels.

Niedersachsen begrüßt, mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, dass zukünftig mittelschwere Pakete ab 10 Kilogramm und schwere Pakete ab 20 Kilogramm unterschiedlich gekennzeichnet werden sollen. Wichtig ist nach Ansicht Niedersachsens darüberhinausgehend auch, dass die schweren Pakete über 20 Kilogramm zukünftig nur dann durch eine Person zugestellt werden dürfen, wenn geeignete technische Hilfsmittel zu dessen Transport zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wäre eine zweite Person zur Unterstützung erforderlich.

Dr. Andreas Philippi: „Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Recht der Beschäftigten und der Arbeitgeber hat die Pflicht, das umzusetzen. Bei den Paketzustellerinnen und Paketzustellern gibt es hier aber deutliche Defizite. Wenn wir nicht nachschärfen, droht vielen Menschen in der Paketzustellbranche über kurz oder lang womöglich Arbeits- und Verdienstausfall oder gar die Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfällen oder Ischias-Beschwerden. Das wollen wir mit unseren präventiven Maßnahmen weitestmöglich verhindern.“

(Transparenzhinweis der Redaktion: Dem Text liegt eine Pressemitteilung des Ministeriums zugrunde)

 

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