Technik hat "high" gemacht
Moderne Cannabis-Anlage unter ehemaliger Videothek - Täter fliegen durch hohe Stromrechnung auf
Alfeld (wbn). High-Tech macht high. Es war wohl die auffallend hohe Strom-Rechnung, die den Betreibern einer Marihuana-Anlage bei Alfeld zum Verhängnis geworden ist und die Polizei auf den Plan rief.
Die Drogenfahnder nahmen drei Männer (52, 33 und 28) fest, die einige tausend Euro in ihre Cannabis-Plantage im Keller unterhalb einer ehemaligen Videothek investiert und eine Menge elektrisches Gerät betrieben hatten. Dazu gehörten Aufzuchtlampen und eine Bewässerungs- und Entlüftungsanlage. Dem alternativen „Agrar“-Duo droht jetzt ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft.
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Nachfolgen der Polizeibericht aus Alfeld: „ Am Dienstag, dem 03.12.2013, ist die Polizei gezielten Hinweisen nachgegangen, wonach im Kellerbereich unterhalb einer ehemaligen Videothek in Alfeld, eine "Indoor"-Cannabisaufzucht betrieben werden sollte. Aufgefallen war im Vorfeld, dass in dem betreffenden Mehrfamilienhaus der Verbrauch von Hausstrom sprunghaft angestiegen war, nachdem die Kellerräumlichkeiten am Anfang des Jahres an einen 52-jährigen Mann vermietet worden waren. Obwohl die Kellerräumlichkeiten nicht als Wohnung genutzt wurden, war eine rege Fluktuation des 52-jährigen Mieters und zwei weiterer, 33 und 28 Jahre alter Männer aufgefallen.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beantragte daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse für die betreffenden Kellerräume und jeweiligen Wohnungen der Tatverdächtigen, die zur Auffindung und Beschlagnahme umfangreicher Beweismittel führen sollten. In den angemieteten Kellerräumen fand die Polizei schließlich eine größere Cannabis- Aufzuchtanlage vor, die "professionell" betrieben worden war. Die Tatverdächtigen verfügten über hochwertiges technisches Equipment, wie Aufzuchtlampen oder auch eine Bewässerungs- und Entlüftungsanlage. Die Plantage enthielt 79 erntereife Cannabispflanzen. Außerdem wurden bereits verarbeitetes Marihuana, Werkzeuge, Veredelungs- und Verpackungsutensilien vorgefunden und beschlagnahmt. Allein die verwendete Technik hatte einen geschätzten Wert von mehreren tausend Euro.
Die Durchsuchung der gemeinsam genutzten Wohnung des 33-jährigen und des 28-jährigen Mannes führte ebenfalls zum Auffinden von Beweismaterial und Geld. Gegen alle drei Beschuldigten wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt. Das Gesetz sieht dafür grundsätzlich einen Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren vor.“