Nochmals glimpflich davongekommen
Entwarnung auch im Weserbergland: Vogelgrippe-Gefahr in Niedersachsen ist jetzt offiziell gebannt
Donnerstag 5. Febrtuar 2015 - Hannover/ Hameln (wbn). Entwarnung in Wald und Flur: Nach Aufhebung des Beobachtungsgebietes im Landkreis Emsland ist der Ausbruch der Geflügelpest in Niedersachsen nunmehr offiziell erloschen.
Dies hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium offiziell festgestellt. Die hochpathogene Form der Vogelgrippe H5N8 (hochpathogene aviäre Influenza – HPAI) war in Niedersachsen Ende 2014 zunächst in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg, später in einem konventionellen Entenmastbetrieb im Landkreis Emsland amtlich bestätigt worden. „Umfangreiche Untersuchungen haben bislang keine weiteren Vogelgrippe-Fälle in Nutzgeflügelhaltungen bestätigt“, zeigte sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer erleichtert.
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Freilandhaltungen in Niedersachsen sind bislang von dem Virus nicht betroffen. Im Landkreis Cloppenburg mussten Ende des vergangenen Jahres rund 120.000, im Landkreis Emsland etwa 11.000 Tiere getötet werden. Dafür zahlen die Tierseuchenkasse Niedersachsen und das Land Niedersachsen rund 950.000 Euro. Das Ende der Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten und Sperrbezirken führt nun auch dazu, dass das Landwirtschaftsministerium den Mitte Dezember 2014 ausgerufenen Tierseuchen-Krisenfall offiziell beendet hat. Landwirtschaftsminister Meyer mahnt gleichwohl weiter zu erhöhter Wachsamkeit: „Der nun von uns vollzogene Schritt bedeutet natürlich nicht, dass wir vor weiteren Ausbrüchen gefeit sind. Wir müssen weiter höchste Vorsicht walten lassen. Dennoch ist es ein Hoffnungszeichen für alle Geflügelhalter, dass bisher keine weiteren Vogelgrippe-Fälle aufgetreten sind.“
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bittet die Landkreise angesichts der neuen Lage um eine erneute und ausgewogene Risikobewertung bei der Aufstallung von Freilandgeflügel. Neben Gründen der Wirtschaftlichkeit sei zum Beispiel zu berücksichtigen, „dass in der niedersächsischen Geflügelhaltung keine neuen Fälle der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe H5N8 aufgetaucht sind“. In Niedersachsen wurde bisher trotz umfangreicher Untersuchungen lediglich bei einer tot aufgefundenen Möwe aus dem Landkreis Aurich das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen, und zwar im Januar 2015. Im vergangenen Jahr sind in Niedersachsen insgesamt 839 Wildvögel auf HPAI hin untersucht worden, jedoch alle ohne einen Vogelgrippe-Befund. Von einer sehr hohen Prävalenz des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation ist daher nicht auszugehen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Niedersachsen das Wildvogelmonitoring nicht reduziert, sondern, im Gegenteil, auf hohem Niveau gehalten. Neben dem Fund in Niedersachsen kommen folgende bisherigen Wildvogel-Fälle in Deutschland mit H5N8 hinzu: eine Krickente im November 2014 in Mecklenburg-Vorpommern, eine Stockente in Thüringen und drei Stockenten in Sachsen-Anhalt, jeweils im Januar 2015.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister bekräftigte seinen Appell zu erhöhter Wachsamkeit. Die Biosicherheitsmaßnahmen seien strikt einzuhalten. Das gelte insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa bei Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher. „Und selbstverständlich ist ein Verdacht auf Vogelgrippe umgehend an die Behörden zu melden“, so Meyer. Der Minister lobte im Übrigen nicht nur die Landwirte für die Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen und den erfolgreichen Kampf gegen die Vogelgrippe, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Behörden, insbesondere der betroffenen Landkreise und des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): „Sie haben mit ihrem unermüdlichen Einsatz fast rund um die Uhr dazu beigetragen, dass tausende Proben in den betroffenen Tierbeständen entnommen und schnell analysiert werden konnten. Dafür danke ich ganz ausdrücklich.“ Insgesamt wurden im LAVES rund 10.000 Proben untersucht. Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde in Deutschland zuerst Anfang November in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien diagnostiziert. Auch Italien hatte einen Ausbruch von HPAI H5N8 bei Puten gemeldet.
Hintergrund hochpathogene Vogelgrippe H5 und H7
Bei der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe handelt sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird (auch als „Geflügelpest“ bezeichnet). Geringpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.
Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Sie verfügen über zwei Oberflächenproteine, das Hämagglutinin-(H) und die Neuraminidase-(N), die für die Wechselwirkung mit Zellen und somit für deren Infektion sehr wichtig sind. Diese Proteine können in unterschiedlichen Varianten (Subtypen) vorkommen.
Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAI H5N8) wurde in den vergangenen Jahren vermehrt in China und Südkorea nachgewiesen. Etwa zwölf Millionen Stück Geflügel mussten im Rahmen der Ausbrüche getötet werden. Wildvögel, insbesondere Wildenten, die mit dem H5N8-Virus infiziert waren, wurden in Südkorea im Zuge der Ausbrüche gefunden. Wildvögel scheinen aber weniger schwer zu erkranken, auch „stille“ Infektionen ohne Krankheitssymptome wurden beschrieben. In Europa trat das Virus bisher in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Italien bei Mastputen, Legehennen und Mastenten sowie vereinzelt bei Wildenten und einer Möwe auf.
Eindeutige Einschleppungsursachen für HPAI H5N8 in die Geflügelhaltungen konnten in Europa bisher nicht festgestellt werden. Für die Übertragung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügel kommt eine Reihe von Faktoren in Frage. Unter anderem werden die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter, Einstreu und Wasser bei der Analyse der Einschleppungsursachen ebenso in die Betrachtung einbezogen wie der mögliche Eintrag über Wildvögel.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Virus für Menschen nicht gefährlich.