Neulich auf der A7:
Selbst zu viel „getankt“, aber kein Sprit mehr im Wagen – Polizei zieht Autofahrer aus dem Verkehr
Sonntag 20. März 2016 - Harsum (wbn). Da kommt ganz schön was zusammen: Ein 35 Jahre alter Autofahrer ist am Sonntagmorgen mit seinem Wagen auf der A7 bei Harsum liegengeblieben. Im Tank war kein Sprit mehr, dafür hatte der Mann kräftig selbst „getankt“. Die Beamten stellten bei ihm einen Atemalkoholwert von mehr als 1 Promille fest.
Außerdem verlief ein Drogentest positiv, die TÜV-Plaketten und Zulassungsplaketten an dem Auto waren offensichtlich gefälscht und den Führerschein konnten die Beamten dem Mann nicht abnehmen, weil er noch nie einen gehabt hatte.
Fortsetzung von Seite 1
Nachfolgend der Polizeibericht aus Hildesheim:
„Gleich mehrere Strafanzeigen erwarten einen 35-Jährigen, der am heutigen Vormittag mit seinem PKW infolge Spritmangels auf der Autobahn 7 im Bereich Harsum liegen blieb.
Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten zunächst eine Person, die auf der Autobahn in nördlicher Richtung versuchte, zu trampen. Als eine Streife der Autobahnpolizei Hildesheim vor Ort eintraf, hatte der Mann aus dem Bereich Peine bereits eine "Mitfahrgelegenheit" gefunden, sein PKW Mazda stand verschlossen vor Ort.
Bei einer ersten Überprüfung wurde festgestellt, dass die Zulassungs- und TÜV-Plaketten offensichtlich gefälscht waren und der PKW bereits seit längerer Zeit abgemeldet war. Noch während der Überprüfung erschien der Peiner mit einem Reservekanister wieder vor Ort und gab an, lediglich infolge Spritmangels liegengeblieben zu sein.
Bei ihm konnte deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden, ein Test ergab einen Promillewert von deutlich über ein Promille. Auch ein Drogenschnelltest verlief positiv.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt - den Führerschein konnten die Beamten jedoch nicht sicherstellen: der Mann war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuer-, das Betäubungsmittelgesetz und die Abgabenordnung.“