Illegale Abkürzung zwischen Klein Berkel und Ohr:
Polizei stoppt 24 Durchfahrts-Sünder innerhalb von zwei Stunden
Freitag 19. August 2016 - Klein Berkel/Ohr (wbn). Diese Abkürzung hat sich nicht gelohnt: Die Polizei hat bei einer Durchfahrtskontrolle an der Ausweichstrecke zwischen Klein Berkel und der Landesstraße 423 innerhalb von zwei Stunden 24 Verkehrssünder gestoppt.
Die Straße darf nicht befahren werden, wird aber gern als kürzeste Umleitungsstrecke für den gesperrten Abschnitt der Bundesstraße 83 genutzt. Ungünstig nur: Die illegale Durchfahrt kostet im Falle des Erwischtwerdens 20 Euro.
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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:
„Wie bereits mehrfach angekündigt, wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen auf der Ausweichstrecke zwischen Klein Berkel (Verlängerung Berkeler Straße) und der Landesstraße 432 Ohr-Groß Berkel polizeilich überwacht. Bei einer Kontrolle durch eine Motorradstreife in den gestrigen Abendstunden wurden innerhalb von 2 Stunden insgesamt 24 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot (VZ 250) festgestellt und vor Ort mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet.
Wie bereits bekannt ist, wird seit der Sperrung der Bundesstraße 83 zwischen Klein Berkel und Ohr diese Verbindungsstraße gern als Umleitungsstrecke genutzt, obwohl seitens der Straßenbaubehörde eine Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr verboten und der Streckenabschnitt dementsprechend beschildert ist.“