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Förderrichtlinie herausgegeben:
Nordrhein-Westfalen bereitet sich weiter auf die natürliche Rückkehr des Wolfs vor – Nutztierhalter sollen besser unterstützt werden

Mittwoch 8. Februar 2017 - Düsseldorf (wbn). Nordrhein-Westfalen bereitet sich weiter auf die Rückkehr des Wolfs vor. Nach der Veröffentlichung des „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ und dem Aufbau eines Netzes von Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern hat das Umweltministerium nun die „Förderrichtlinie Wolf“ vorgelegt.

Demnach können künftig – wie in Niedersachsen – Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiber von Wildgehegen in NRW neben der Gewährung einer Entschädigung zum Beispiel für Tierrisse durch Wölfe auch Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.

 

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Der Wolf gehört zu den international streng geschützten Arten. Immer wieder durchlaufen einzelne Wölfe Nordrhein-Westfalen, angesiedelt haben sie sich dort bis heute aber nicht. Mit der neuen Richtlinie will das Umweltministerium einen wichtigen Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander von Mensch und Wolf in Nordrhein-Westfalen leisten.

In Zukunft kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz. Im 19. Jahrhundert wurde der Wolf in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Jetzt müssen die Menschen wieder lernen, mit dem Wolf zu leben – auch in so einer dicht besiedelten Region wie Nordrhein-Westfalen.

Ministerium will Zäune und Hunde-Ausbildungen fördern

Gefördert werden Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Damit soll ein wolfsabweisender Grundschutz erreicht werden, um Schäden durch Wolfsübergriffe möglichst zu verhindern. Vorrangig wird die Förderung in sogenannten Wolfsgebieten erfolgen. Diese Gebiete werden dann ausgewiesen, wenn sich der Wolf dort dauerhaft angesiedelt hat.

Neben den neuen Regelungen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen regelt die Richtlinie Wolf auch die Gewährung von Entschädigungsleistungen (Billigkeitsleistungen) bei Schäden durch Wolfsübergriffe. Freiwillige Entschädigungsleistungen für Tierrisse sind auch schon bisher vom Land gezahlt worden.

Die Gewährung einer Entschädigungsleistung ist auch ohne ein Wolfsgebiet in ganz NRW möglich. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen kann nur nach vorheriger Ausweisung eines Wolfsgebietes erfolgen. Das Umweltministerium hat schon vor der dauerhaften Rückkehr von Wölfen die Richtlinie aufgestellt, um bereits heute für Tierhalterinnen und Tierhalter Rechtssicherheit zu schaffen. Auch Hobbyhalterinnen und -halter profitieren von der Regelung, denn sie werden den gewerblichen Tierhalterinnen und Tierhaltern gleichgestellt.

Bewilligungsbehörden sind die Höheren Naturschutzbehörden bei den Bezirksregierungen, die bereits für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen zuständig sind.

Die „Förderrichtlinie Wolf“ ist auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums abrufbar: Hier klicken (PDF-Datei)

 

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