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Nur noch geimpfte, genesene und getestete Besucher kommen rein

Ab Mittwoch gilt die "3G-Regel" im Hamelner Kreishaus

Montag 6. Dezember 2021 - Hameln (wbn). Ab Mittwoch gilt die „3G-Regel“ im Hamelner Kreishaus. Der Zutritt zur Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont gilt somit nur noch für geimpfte, genesene und getestete Besucher.

Aufgrund des immer bedrohlicher werdenden Infektionsgeschehens hat das Land Niedersachsen mit einer neuen Corona Verordnung die Einschränkungen weiter verschärft, so dass bereits seit vergangener Woche aufgrund der Warnstufe1 landesweit die „2G-Regel“ für weite Teile des öffentlichen Lebens gilt.

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Auch die Hamelner Kreisverwaltung muss reagieren, um dem Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden, für die bereits seit 24. November 2021 die „3G Regel“ gilt, weiterhin oberste Priorität einzuräumen.

Demzufolge gilt ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021 die „3 G Regel“ auch für alle Besucher des Kreishauses sowie sämtlicher Dienststellen der Kreisverwaltung, zu denen u. a.  auch das Straßenverkehrsamt und das Gesundheitsamt gehören.

Vor dem Betreten des Kreishauses bzw. einer Dienststelle ist dann zwingend ein geeigneter Nachweis über

- vollständigen Impfschutz  - die Genesung nach einer COVID 19 Erkrankung  - einen negativen Test (Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und bei öffentlichen Teststationen gemacht werden kann, oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf) vorzuzeigen. Die Durchführung eines Selbsttests vor Ort ist für Besucher und Besucherinnen nicht möglich. Während des Besuches ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kundschaft und Mitarbeitende sowie die Einhaltung der Mindestabstände zudem verbindlich vorgeschrieben, um sowohl einen größtmöglichen Infektionsschutz als auch einen sachgerechten Dienstbetrieb der Verwaltung gewährleisten zu können.

Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten ist es zudem weiterhin hilfreich und möglich, telefonisch oder per E-Mail mit der Kreisverwaltung Kontakt aufzunehmen beziehunsweise von den zahlreichen online-Diensten Gebrauch zu machen.

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie Kontaktdaten sind unter www.hameln-pyrmont.de zu finden.

Das aktuelle Angebot - ohne Gewähr auf Vollständigkeit - an Teststationen im Landkreis Hameln-Pyrmont kann jederzeit hier Corona-Schnelltests im Landkreis Hameln-Pyrmont / Landkreis Hameln-Pyrmont  abgefragt werden.

 

 

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