Eine Übersicht der Polizei
Wieder zum Wochenbeginn zahlreiche "Aufzüge" im Weserbergland - mit und ohne Anmeldung
Dienstag 1. Februar 2022 - Hameln / Holzminden (wbn). Am gestrigen Montag Abend haben sich bis zu 250 Personen in der Hamelner Innenstadt zu einem „Versammlungsaufzug“ eingefunden.
Dieser war nicht angemeldet und stand im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen, wie die Hamelner Polizei berichtet. Es seien 23 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden. Unter anderem ging es um die Verstöße gegen eine Mund-Nasen-Bedeckung. In Holzminden beteiligten sich etwa 90 Personen an einer angemeldeten Versammlung.
In der Hamelner Innenstadt fanden sich bis zu 250 Personen zu einem nicht angezeigten Versammlungsaufzug zusammen. Diese Versammlung bewegte sich durch die Hamelner Innenstadt, um anschließend Kerzen auf dem Rathausplatz abzustellen. Durch die Polizeikräfte wurden vor Ort 23 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die bestehende Corona-Verordnung eingeleitet (u.a. Nicht-Tragen Mund-Nasen-Bedeckung sowie ein Verstoß gegen die DSGVO). 20 Personen erhielten einen Einzelteilnehmerausschluss, da sie den auferlegten Beschränkungen nicht nachkamen.
In Holzminden gab es eine angemeldete Versammlung gegen die Impfpflicht und für die Grundrechte, mit insgesamt 90 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Diese Versammlung ist nach Rückmeldung der Polizei Holzminden gut und störungsfrei verlaufen. An die Vorabsprachen mit dem Versammlungsleiter wurde sich gehalten.
Darüber hinaus gab es einen thematisch gleichgelagerten, nicht angemeldeten Aufzug mit 15 Teilnehmenden. Dieser verlief ebenfalls störungsfrei. An der ebenfalls vorab angemeldeten Gegendemo nahmen 70 Personen teil. Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Weiterhin fanden in Bad Pyrmont mit ca. 90 Teilnehmenden, in Bad Münder mit 21 Teilnehmenden, in Emmerthal mit ca. 25 Teilnehmenden und in Coppenbrügge mit neun Teilnehmenden ebenfalls nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen statt. In allen Städten mussten insgesamt drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, weil keine Mund-Nasen-Bedeckungen während der Versammlungen getragen wurden. Allein in Bad Pyrmont mussten 31 Gefährderansprachen durchgeführt werden.
Die Versammlungen wurden jeweils durch die Versammlungsteilnehmenden eigenständig beendet.“