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Erneute Klatsche vom OVG

Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzt 500-Zuschauer-Beschränkung unter freiem Himmel außer Vollzug

Freitag 11. Februar 2022 - Lüneburg (wbn). Ein „Freistoß“ – in der Fußballersprache - vom Oberverwaltungsgericht (OVG)!

Die 500-Zuschauer-Beschränkung bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg heute aufgehoben worden. Auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens sei diese Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen unangemessen und stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Antragsteller dar.

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Daher wird die Verordnung für ganz Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Seitens des zuständigen Niedersächsischen Sozialministeriums hieß es nach der Bekanntgabe des Richterspruches in Lüneburg: „Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel außer Kraft gesetzt hat.

Das OVG bestätigte hingegen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwesenden Teilnehmenden. Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen - die pauschal geltende Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt - bis auf weiteres nicht mehr angewandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen landesweit bis zum 23. Februar 2023 die Warnstufe 3.“

Und Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte zur heutigen Entscheidung: „Die niedersächsische Landesregierung wird selbstverständlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Hinblick auf das vorläufige Außervollzugsetzen der absoluten Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel respektieren. Es war ohnehin geplant, im Bereich der Großveranstaltung in der nächsten Verordnung erste Lockerungen vorzunehmen, sofern die Infektionslage dies ermöglicht. Dies wird jetzt durch die heutige Gerichtsentscheidung um wenige Tage vorgezogen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Fortschreibung der Corona-Verordnung werden weitere Einzelheiten zu regeln sein. Die Landesregierung erwartet darüber hinaus, dass die Vereine ihrer Verantwortung zur Vermeidung von Infektionen auch im Rahmen der Zu- und Abwege in den Stadien gerecht werden und mit Augenmaß vorgehen.“

Der Vorsitzende der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner: „Schon wieder musste das Oberverwaltungsgericht die Landesregierung bei den Corona-Maßnahmen zurückpfeifen. Dass der niedersächsische Sonderweg der 500-Personen-Grenze für Veranstaltungen unter freiem Himmel gekippt wird, war absehbar. Ministerpräsident Weil sollte endlich einsehen, dass die Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen der Maßstab sein muss. Und die war jetzt schon viel zu oft nicht gegeben. Die Menschen und Unternehmen brauchen Perspektiven und keine politischen Alleingänge des Landeschefs. Es wäre an der Zeit, sich für den wiederholten Rechtsbruch entschuldigen und den Bürgern und Grundrechten mehr Respekt entgegen zu bringen.“

 

 

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