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Es stehen Impfstoffe zur Verfügung

West-Nil-Virus bei zehn Pferden in Niedersachsen nachgewiesen

Freitag 6. September 2024 - Hannover (wbn). Diese Information ist für das Pferdeland Niedersachsen besonders wichtig: Seit Mitte August ist das West-Nil-Virus bei zehn Pferden in Niedersachsen nachgewiesen worden.

Betroffen waren Pferde aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Celle, Gifhorn und Vechta und ein Pferd im Gebiet der Stadt Braunschweig. Außerdem wurde das Virus bei einer Amsel im Landkreis Gifhorn, einem Weißkopfseeadler im Landkreis Harburg sowie bei einer Eule im Landkreis Hildesheim nachgewiesen.

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Für Pferde stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung, die vor einem schweren Verlauf der Erkrankung schützen. Aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl der Nachweise und der derzeit sehr dynamischen Seuchensituation hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) jetzt ihre Impfempfehlung erweitert.

Die StIKo Vet empfiehlt, Pferde in der gesamten niederdeutschen Tiefebene gegen das West-Nil-Virus impfen zu lassen. Für die laufende Mückensaison, die voraussichtlich Ende Oktober zu Ende gehen wird, dürften nach Einschätzung der StIKo Vet jetzt begonnene Impfmaßnahmen zu spät kommen. Mit einer bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossenen Grundimmunisierung, bestehend aus zwei Impfungen, können Pferdehalterinnen und Pferdhalter ihr Tier jedoch ab der Mückensaison 2025 schützen.

Das West-Nil-Virus wird durch Mücken übertragen. Die Hauptwirte und Virusreservoir des West-Nil-Virus sind Vögel der unterschiedlichsten Arten. Das Virus ist ein Zoonose-Erreger und kann von infizierten Mücken auch auf Menschen und Pferde übertragen werden.

Meistens verläuft eine Infektion mit dem West-Nil-Virus bei Pferd und Mensch symptomlos.

Bei ca. 8 Prozent der infizierten Pferde kann es allerdings zu einem schweren Verlauf der Infektion mit starken neurologischen Symptomen (z.B. Lähmungen, Muskelzittern, allgemeine Schwäche) kommen. Die Sterblichkeit liegt in diesen Fällen bei 30-50 Prozent, überlebende Tiere können bleibende Schäden davontragen.

Infektionen mit dem West-Nil-Virus unterliegen bei Pferden und Vögeln der Anzeigepflicht: Besteht aufgrund der klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit dem West-Nil-Virus muss das zuständige Veterinäramt informiert werden. Die labordiagnostische Abklärung einer Infektion muss in amtlichen Laboren erfolgen. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des West-Nil-Virus sind weder bei einem Verdacht noch bei einem Nachweis der Infektion vorgesehen.

Treten beim Menschen Symptome auf, sind diese oftmals mit einem fiebrigen grippalen Infekt vergleichbar. Dieser klassische Verlauf wird auch als West-Nil-Fieber bezeichnet. Bei weniger als einem Prozent der infizierten Personen kann es zu schweren Verlaufsformen mit einer Hirnhaut- oder Gehirnentzündung kommen.

Hintergrund

Das West-Nil-Virus stammt aus Afrika und ist inzwischen nahezu weltweit verbreitet. In Deutschland wurde das Virus erstmals im Jahr 2018 bei einem gehaltenen Bartkauz in Sachsen-Anhalt nachgewiesen und breitete sich danach weiter aus. Besonders betroffen waren bisher die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Das West-Nil-Virus wird durch blutsaugende Mücken zwischen Vögeln übertragen. Die meisten Vögel erkranken nach einer Infektion nicht. Ausnahmen stellen vor allem Sperlingsvögel (z.B. Spatzen), Rabenvögel einige Greifvogel- und Eulenarten dar. Diese können schwer erkranken und sterben.

Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem West-Nil-Virus infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde als sogenannte Fehlwirte, von denen keine Infektionsgefahr ausgeht. Das West-Nil-Virus ist eng verwandt mit dem Usutu-Virus, das ebenfalls Wildvögel infiziert.

Zuletzt wurde eine Infektion mit dem West-Nil-Virus im Jahr 2020 bei einem Pferd im Landkreis Helmstedt und im Jahr 2023 bei einem Pferd im Landkreis Grafschaft-Bentheim nachgewiesen.

Da das Virus über Mücken übertragen wird, steht der Schutz vor Mücken als vorbeugende Maßnahme im Vordergrund. Durch das Abdecken offener Wasserbehälter wie zum Beispiel Regentonnen kann die Vermehrung der Mücken reduziert werden. Ebenso kann mit einem Schutz vor Mückenstichen durch geeignete Präparate einer Infektion vorgebeugt werden. Für Pferde stehen zudem zugelassene Impfstoffe zur Verfügung.

Weitere Informationen zum West-Nil-Fieber sowie ein Informationsblatt für Pferdehalterinnen und Pferdehalter stehen im Internet auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

 

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