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Kein "ordnungsgemäßer Dienstbetrieb"

Jetzt vollstreckt erstmal die Gewerkschaft ihren Willen: Am Montag wird bei den Zwangsvollstreckern gestreikt

Hameln (wbn). Eine Nachricht für alle im Weserbergland, die gerne Krokodilstränen weinen und dazu herzerweichend ins Taschentuch schniefen: Am kommenden Montag kann die Zentrale Vollstreckungsstelle in Hameln  keinen „ordnungsgemäßen Dienstbetrieb“ durchführen.

Grund: Ein Warnstreik. Nachfolgend die entsprechende Mitteilung von Landkreis-Pressesprecherin Sandra Lummitsch: „Aufgrund der Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Vollstreckung am für kommenden Montag geplanten Warnstreik ist der ordnungsgemäße Dienstbetrieb an diesem Tag nicht aufrecht zu erhalten.

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Demzufolge bleibt die Zentrale Vollstreckung in Hameln, Am Stockhof 2, am Montag, den 19.03.2012, geschlossen und ist ab Dienstag wieder zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar.“

 

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