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Der Mordfall Rüdiger Butte:

War das der große Fehler? Warum hat die Staatsanwaltschaft in Hannover nicht auf die Polizei in Hameln gehört?

Hameln (wbn). Es geht um die schmerzende Frage ob der Mord-Revolver, mit dem der Hamelner Landrat heimtückisch erschossen wurde, hätte rechtzeitig gefunden werden können. Nunmehr erfolgt eine brisante Klarstellung der Hamelner Polizei im Fall des von einem Attentäter erschossenen Landrates Rüdiger Butte.

Kaum zu glauben: Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte im August 2010 eine nochmalige Durchsuchung der Räumlichkeiten des Rentners Hans Buddensiek aus Nienstedt abgelehnt obwohl es einen dringenden Hinweis auf das Vorhandensein einer unerlaubten Waffe gegeben hatte! Dabei hatte die Polizei die Waffensuche sogar noch selbst ausdrücklich aus gegebenem Anlass angeregt! Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die Ablehnung einer neuerlichen Durchsuchung allerdings damit begründet, dass "bereits im April 2009" in dem Haus in Nienstedt nach Waffen gesucht worden sei.

Mörder war Waffennarr und letzte Suche lag ein Jahr zurück

Als ob sich nicht innerhalb eines ganzen Jahres eine Situation nicht grundlegend verändern könnte, zumal der als "Waffennarr" verschrieene Mann als gewalttätig und uneinsichtig gelten musste. Wie brisant und aufgeheizt die Lage damals war, zeigt ein spektakulärer Vorgang, bei dem ebenfalls im August 2010 ein NDR-Fernsehteam Außenaufnahmen im Zusammenhang mit dem Grundstücksstreit im Fall Buddensiek abbrechen musste. Die Reporterin sah sich vor laufender Kamera bedroht. Hätte damals also die spätere Mordwaffe der Marke Smith & Wesson aus dem Verkehr gezogen werden können?

(Zum Bild: Landrat Rüdiger Butte im Gespräch mit Frank-Walter Steinmeier vor dem Hochzeitshaus in Hameln. Musste der beliebte Landrat auch sterben weil alle Behördenbescheide - die guten wie die schlechten - pauschal mit dem Hinweis "der Landrat" unterschrieben waren? Der Attentäter hatte viel Behördenpost "vom Landrat" bekommen... Foto: Lorenz)



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Nachfolgend die Stellungnahme der Hamelner Polizei zum Mordfall Butte, die uns am Abend erreicht hatte, im vollen Wortlaut:

„Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden sieht sich aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung zu den Ermittlungen im Todesfall des Landrats Rüdiger Butte zu einer Klarstellung des Sachverhalts veranlasst.

Im Zuge der Ermittlungen hat die Polizei umfangreiches Beweismaterial erhoben. Dieses Material wird durch die eingesetzte Mordkommission intensiv ausgewertet. Die Polizei hat die Öffentlichkeit jeweils aktuell über den Ermittlungsstand unterrichtet. Dies kann jedoch nur auf der Grundlage gesicherter und umfassend bewerteter Informationen erfolgen. Das im Raum stehende dementielle Syndrom, wurde nach einer ersten Bewertung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tat gesehen und es wird ihm hinsichtlich seiner Tatmotivation keine entscheidende Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grunde wurde es nicht sofort in Presseauskünften übermittelt. Keinesfalls geschah dies jedoch aus dem Grund, die "dramatische Lebenssituation von "Seemann Hans" nicht ans Tageslicht kommen zu lassen" oder um von einem Fehlverhalten der Behörden abzulenken. Diesbezügliche Mutmaßungen werden von der Polizei ausdrücklich zurückgewiesen. So wurde u.a. auf die Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen des Hans B. mit den Behörden bereits in der ersten Pressekonferenz am Tattag hingewiesen.

 

Ferner wurde im Rahmen der Ermittlungen der Mordkommission "Kreishaus" zweifelsfrei festgestellt, dass Hans B. die benannte Tatwaffe Revolver Smith & Wesson, Kaliber 357 Magnum, im Jahr 1984 legal erworben und auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen hatte.

Nachdem Hans B. 1988 die Waffenbesitzkarte entzogen worden ist, erfolgte im Jahr 1989 eine Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B., die zum Zweck hatte, die auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffen und die Kurzwaffe, Revolver Smith & Wesson, behördlich sicherzustellen. Die Durchsuchung verlief negativ. Im April 2009 erfolgte eine erneute Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B. aufgrund eines Hinweises des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Demnach sollten sich die ausgeschriebenen Waffen weiterhin illegal im Besitz des Hans B. befinden. Bei dieser gerichtlich angeordneten Durchsuchung wurden zwei Langwaffen im Wohnhaus des Hans B.

aufgefunden und sichergestellt. Die ebenfalls aufgeführte Kurz-/Tatwaffe, Revolver Smith & Wesson, wurde bei der Durchsuchung nicht aufgefunden und konnte dementsprechend nicht sichergestellt werden. Bezüglich dieses Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde Hans B. im Jahre 2009 vom Amtsgericht Hameln zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 17.08.2010 ergab sich während einer Auseinandersetzung zwischen Hans B. und seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein polizeilicher Einsatz. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden die einschreitenden Beamten darüber in Kenntnis gesetzt, dass Hans B. im Besitz einer Handfeuerwaffe sei. Diese sei bereits im Januar 2009 in der Wohnung des Hans B. gesehen worden.

Eine infolgedessen von Seiten der Polizei angeregte nochmalige Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B. wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover auf Grund der bereits im April 2009 erfolgten Durchsuchung abgelehnt.

Die Mordkommission wird nach vollständiger Aus- und Bewertung der Erkenntnislage in den nächsten Tagen ihren vorläufigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Hannover zuleiten.“

 

 

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