Land Niedersachsen will Gaststättengesetz ändern
Pantazis: Diskriminierung an der Disko-Tür wird künftig sanktioniert
Dienstag 30. Juni 2015 - Hannover (wbn). Das Land Niedersachsen will mit einer Änderung des Gaststättengesetzes Diskriminierungen bei Einlasskontrollen künftig als Ordnungswidrigkeiten ahnden.
„Die wiederholten Vorfälle von Diskriminierungen und auch rassistischen Äußerungen bei Einlasskontrollen haben uns veranlasst, dieses Thema rechtssicher zu bearbeiten“, erklärt dazu Dr. Christos Pantazis, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
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„Wir werden in Zukunft endlich eine juristische Grundlage haben, um solche Vorfälle zu vermeiden beziehungsweise sie zu ahnden. Das ist ein Durchbruch.“
Durch die Ergänzung der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände kann der Staat in Fällen von Diskriminierung reagieren und ihnen mit Sanktionen entgegenwirken. Möglich seien Bußgelder oder im Wiederholungsfall auch eine Gewerbeuntersagung.
„Damit wird in Niedersachsen ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die Diskriminierung den Integrationsbemühungen entgegenwirkt und nicht mehr hingenommen wird“, so Pantazis.
Pantazis: Änderung dringend notwendig
Im Sinne einer Gleichberechtigung sei die entsprechende Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes geboten und dringend notwendig. „Wir haben in der Vergangenheit auch viele Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes solche Fälle in Diskos und Gaststätten in Niedersachsen erleben müssen.“
Die Änderung des Gesetzes sei im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet worden und geht nach dem Kabinettsbeschluss von heute, Dienstag, in die Verbandsbeteiligung, betont der SPD-Migrationspolitiker Pantazis.