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Wieder kommt der Patient aus Österreich

In Aerzen wird der vierter Coronavirus-Fall aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont gemeldet

Sonntag 15. März 2020 - Aerzen / Hameln (wbn). In Aerzen ist am heutigen Sonntag ein Coronavirus-Fall gemeldet worden. Es ist der nunmehr vierte im Landkreis Hameln-Pyrmont.

Und wieder spielt Österreich eine Rolle.

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Nachfolgend die Information von Landkreissprecherin Sandra Lummitsch von heute Nachmittag: „Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde am 15. März 2020 ein weiterer Fall einer Corona-Infektion bestätigt.

Der betroffene Patient wurde isoliert und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Er wird medizinisch betreut und befindet sich in einem guten Zustand. Ersten Erkenntnissen zufolge hat sich der im Flecken Aerzen lebende Erkrankte in Österreich aufgehalten und sich aller Wahrscheinlichkeit nach dort mit dem Virus infiziert. Die letzten Tage hat er mit seinen unmittelbaren Angehörigen, die ebenfalls häuslich isoliert wurden, zuhause verbracht. Die Kontaktpersonen des Patienten konnten bereits komplett ermittelt und die notwendigen Maßnahmen  unverzüglich eingeleitet werden.

Aufgrund der steigenden Zahl von Infizierten mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 in Deutschland sowie zwischenzeitlich mehreren bestätigten Fällen dieser Corona-Infektion im Landkreis Hameln-Pyrmont mit verschiedenen Indexquellen hat der Landkreis Hameln-Pyrmont auf Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und untersagt alle öffentlichen Veranstaltungen im gesamten Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont. Ausnahmsweise können öffentlichen Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1000 Personen unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnehmenden, der Art der Veranstaltung und des Orts und der Durchführung der Veranstaltung im Einzelfall erlaubt werden.

Darüber hinaus kann der Landkreis Hameln-Pyrmont eine öffentliche Veranstaltung erlauben, wenn diese für das öffentliche Interesse unverzichtbar ist. Diese Anordnung tritt nach der morgigen Veröffentlichung ab Dienstag, den 17. März 2020 in Kraft und ist zunächst bis zum 19. April 2020 befristet.

Doch bis dahin sollte bereits mit Blick auf den Verzicht von Menschenansammlungen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos  auf die Durchführung von Veranstaltungen verzichtet werden.“

 

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