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Stabilitätsbericht Niedersachsen 2020:

Niedersachsen erfüllt vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates

Montag 9. November 2020 - Hannover (wbn). Trotz der Schuldenbremse ist die Handlungsfähigkeit des Landes Niedersachsen gewährleistet.

Dies ist heute beim Beschluss des sogenannten Stabilitätsberichtes festgehalten worden. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am heutigen Montag den Stabilitätsbericht 2020 beschlossen.

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Der Bericht beruht auf den Jahresabschlüssen 2018 und 2019, dem 2. Nachtragshaushaltplan 2020, dem Haushaltsplanentwurf 2021 sowie der Mittelfristigen Planung 2020 bis 2024. Das Land Niedersachsen erfüllt vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates. „Niedersachsen hat sich zielgerichtet und erfolgreich auf die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse vorbereitet. Die solide Haushaltsführung der vergangenen Jahre hilft Niedersachsen nun, die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen zu bewältigen“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers. Bereits mit dem Haushaltsplan 2019 war das strukturelle Defizit vorzeitig und vollständig abgebaut. Beginnend mit dem Jahresabschluss 2017 ist zudem der Einstieg in die Schuldentilgung gelungen, der mit den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 weiter fortgesetzt werden konnte.

Mit den Nachtragshaushalten 2020, dem Haushaltsplanentwurf 2021 und den Beschlüssen zur Mittelfristigen Planung 2021 bis 2024 muss die Landesregierung die größten Einnahmeausfälle in der Geschichte Niedersachsens kompensieren und gleichzeitig den Weg zurück zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt bahnen. Ziel ist, 2024 wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und mit der Tilgung der notsituationsbedingten Kredite zu beginnen.

„Die aktuelle Situation belegt, dass trotz der Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit des Landes gewährleistet ist. Schuldenbremse und nachhaltige Finanzpolitik stehen nicht im Widerspruch zu einem entschlossenen Handeln in einer Notsituation. Die Schuldenkrise hat sich auch in der Krise bewährt“, schloss Hilbers.

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für den elften Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit diesem Jahr auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder überwacht.

Die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage gewertet. Ergänzt werden die Kennziffern um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse.

Dieses Analysesystem ist von den länder- beziehungsweise bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponenten für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Im ersten Berichtsjahr 2020 werden die Daten nur für das aktuelle und das darauffolgende Jahr einbezogen. Beide Komponenten berücksichtigen zudem die aktuelle Notsituation aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Bericht liegt die Information der Niedersächsischen Staatskanzlei zugrunde

 

 

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