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Es betrifft „Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen“ sowie Shisha-Bars

Seit heute bereits wirksam: Die Corona-Allgemeinverfügung im Landkreis und im Land Niedersachsen

Mittwoch 28. Juli 2021 - Hameln (wbn). Die Allgemeinverfügung zur Inzidenz über 10 ist im Landkreis Hameln-Pyrmont seit heute gültig.

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont bereits am 26.7.2021 den Wert von 10 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, wurde schon am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, die heute am 28.7.2021 in Kraft getreten ist.

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Demnach finden im Landkreis Hameln-Pyrmont die für die 7-Tage-Inzidenzen über 10 und unter 35 geltenden Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung Anwendung.

Auch die neue Niedersächsische Corona-Verordnung des Landes ist seit heute wirksam. Im Unterschied zur Allgemeinverfügung, die lediglich feststellt, dass der Landkreis Hameln-Pyrmont die 7-Tage-Inzidenz von 10 überschritten hat, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte mit der neuen Niedersächsischen Corona –Verordnung deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen.

Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft. Das wiederum hat unter anderem auch für den Landkreis Hameln-Pyrmont zur Folge, dass sowohl „Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen“ als auch Shisha-Bars mit Wirkung vom heutigen Tage für den Publikumsverkehr und Besuche zu schließen sind. Bars und Kneipen hingegen können weiterhin geöffnet sein.

 

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