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Verkürzung der Sperrzonen-Frist bis zum 3. September gefordert

Wegen Afrikanischer Schweinepest: Otte-Kinast schreibt Brandbrief an Özdemir

Sonntag 21. August 2022 - Hannover / Berlin (wbn). Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich mit einem sogenannten Brandbrief an Bundesagrarminister Cem Özdemir gewandt.

Hintergrund ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli im Landkreis Emsland. In der 10-km-Sperrzone, die auch die Grafschaft Bentheim betrifft, liegen rund 300 schweinehaltende Betriebe mit etwa 200.000 Tieren, davon mehr als 21.000 überschwere Tiere. Die Sperrzone soll nach den Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022 aufrechterhalten werden.

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Die Verhandlungen finden zwischen Berlin und Brüssel statt.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast fordert ihren Amtskollegen Özdemir auf, sich persönlich bei der EU-Kommission für eine Verkürzung der Frist bis zum 3. September stark zu machen. Ihrer Meinung nach liegen genügend Fakten vor, die eine Verkürzung rechtfertigen. „Bislang sind alle Untersuchungsergebnisse negativ. Außerdem ist die Inkubationszeit von bis zu 15 Tagen längst ohne einen weiteren Fall verstrichen. Wir haben es also mit einem Punkteintrag zu tun. Die gesamte Sperrzone ist frei von ASP", erklärte Ministerin Otte-Kinast. Alle bisher erfolgreich durchgeführten Schritte zur Bekämpfung der Seuche und zur Vorbeugung vor einer erneuten Einschleppung wurden ausführlich dokumentiert.

In dem Brandbrief wird ausdrücklich auf die zu erwartenden Tierschutzprobleme in der viehdichten Region hingewiesen, falls keine Fristverkürzung kommt. Derzeit befinden sich rund 21.000 überschwere Tiere in den Ställen der ASP-Sperrzone, wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. „Wir müssen uns für die familiengeführten Betriebe stark machen. Die Landwirtinnen und Landwirte sind verzweifelt, weil ihre Existenz bedroht ist", betonte Ministerin Otte-Kinast.

Sie hatte sich bereits Anfang August persönlich bei Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir für eine Verkürzung der mit Verboten und Einschränkungen verbundenen Drei-Monats-Frist in Niedersachsen eingesetzt. Die Entscheidung, ob die Zeit der Sperre tatsächlich verkürzt wird, liegt bei der Europäischen Kommission.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Bericht liegt die Mitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zugrunde

 

 

 

 

 

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