Mitteilung der Landkreisverwaltung Hameln-Pyrmont
Im Nachbarkreis Lippe ist Geflügelpest aufgetreten - Überwachungszone auch im Weserbergland
Donnerstag 1. Dezember 2022 – Hameln (wbn). Der Landkreis Hameln-Pyrmont muss wegen der Gefahr einer Geflügelpest eine Überwachungszone einrichten.
Dies hat heute die Landkreisverwaltung mitgeteilt. Im benachbarten Kreis Lippe ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest - Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI - festgestellt worden.
Gemäß der aktuellen Risikobewertung des FLI wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft. Umso wichtiger ist es, dass auch in allen anderen Geflügelhaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und wenn nötig weiter verbessert werden, um Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verhindern.
Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.
Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen von einem Tierarzt durchzuführen. „Eine Ansteckung von Menschen kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch als sehr gering einzuschätzen“, betont Dr. Himmelsbach. Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/