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Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde

Sogenannte Bremsenfallen sind in Schutzgebieten nicht zulässig

Freitag 14. Juni 2024 - Nienburg (wbn). Sogenannte Bremsenfallen sind in Schutzgebieten und geschützten Biotopen nicht zulässig.

Seit einigen Jahren werden in der Landwirtschaft zunehmend Bremsenfallen eingesetzt. Diese locken durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten an, welche dann über einen Trichter in ein Fanggefäß fliegen und dort abgetötet werden. Insbesondere Pferdehalter hoffen, dass ihre Tiere so vor schmerzhaften Stichen der Bremsen verschont bleiben.

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Aktuelle Studien setzen sich kritisch mit der Effektivität dieser Bremsenfallen auseinander, vor allem sind sie jedoch eine große Gefahr für den Insekten- und Artenschutz.

Der Anteil der gefangenen und getöteten Insekten, die keine Bremsen sind, liegt bei bis zu 98,5 Prozent. Darunter befinden sich besonders geschützte Arten, wie Schmetterlings- und Wildbienenarten.

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersagt den direkten Zugriff auf wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten, insbesondere jeden Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, der die Verletzung oder Tötung eines geschützten Tieres zur Folge hat. Dabei sind auch der Fang und das Nachstellen mittels Fallen verboten. Darüber hinaus ist es nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten, sofern Tiere mithilfe der Fallen in größeren Mengen wahllos getötet werden.

Infolgedessen soll gemäß dem Erlass des Umweltministeriums vom 14.05.2021 durch die unteren Naturschutzbehörden sichergestellt werden, dass Bremsenfallen u.a. nicht innerhalb von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten (teilweise nur als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen) oder gesetzlich geschützten Biotopen aufgestellt werden.

Außerhalb dieser Schutzgebiete kann der Einsatz von Bremsenfallen zeitlich beschränkt, vom 01. Juni bis 15. September eines Jahres, geduldet werden.

Alternativ könnten insbesondere Pferdehalter auf Alternativen wie Schutzdecken, Kopfmasken oder Reppellents zurückgreifen, um die Tiere vor Bremsenstichen zu schützen.

Die untere Naturschutzbehörde bittet dringend um Einhaltung der genannten Vorgaben.

 

 

 

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