Seuchengefahr an der Grenze zum Landkreis Hameln-Pyrmont
Bösartige Amerikanische Faulbrut in Blomberg – Imker sollen Bienenvölker im Sperrbezirk melden
Blomberg (wbn). Warnung für alle Imker im Weserbergland: In Blomberg an der lippischen Landesgrenze zum Landkreis Hameln-Pyrmont ist die für Bienenvölker gefährliche Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
Nachdem die Amerikanische Faulbrut – eine für den Menschen ungefährliche anzeigepflichtige Bienenseuche – bereits im vergangenen Jahr in Horn-Bad Meinberg aufgetreten war, ist sie nun in Blomberg an der Bundesstraße 1 ausgebrochen. Das teilt das Veterinäramt des Kreises Lippe mit. Imker, die Bienen im Sperrbezirk halten, sollen diese melden. Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektion, die durch das sporenbildende Bakterium „Paenibacillus larvae" hervorgerufen wird.
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Diese Bakterien befallen und schädigen die Bienenbrut. Das Veterinäramt hatte den Ausbruch der Infektion vor zwei Wochen amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsherd wurde ein Sperrbezirk ausgewiesen, der durch eine Tierseuchenallgemeinverfügung amtlich bekannt gegeben wurde. In Blomberg betrifft dies die Ortsteile Herrentrup, Reelkirchen, Höntrup und Obersiebenhöfen sowie den westlichen Teil des Ortsteils Tintrup.
Maßnahmen für Bienenhalter
„Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den und auch nicht aus dem Sperrbezirk verbracht werden“, erläutert Amtsveterinär Dr. Ulrich Kros. „Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden nun amtstierärztlich und mit Hilfe von Bienenseuchen-Sachverständigen auf bösartige Faulbrut untersucht“. Die Fachleute kontrollieren die Bienenvölker vor Ort auf Anzeichen der Seuche und entnehmen sogenannte Futterkranzproben, die zusätzlich im Labor auf die krankmachenden Bakterien untersucht werden. Soweit nicht bereits geschehen, muss jeder Imker, der Bienenvölker im Sperrbezirk hält, dies unter Angabe des genauen Standortes und der Völkerzahl beim Veterinäramt angeben (05231/62-221, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).
Krankheit breitet sich schnell aus
Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Bienenvolkes schnell aus. Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann durch fremde Bienen geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen. Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker durch infizierte Geräte übertragbar. Die Krankheit ist anfangs schwer erkennbar. Zu achten ist zunächst auf eingefallene Zelldeckel der Brutwaben, die nicht nur bei Faulbrut auftreten. Eine frische Infektion zeigt sich durch eine milchige bis kaffeebraune Faden ziehende Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes. Später trocknet die schleimige Masse zu einem bräunlichen-schwarzen Schorf ein.
Anzeigepflicht für die Haltung von Bienen
Grundsätzlich gilt: Jeder, der Bienen halten will – auch Hobbyhalter mit nur ein oder zwei Völkern –, muss dies spätestens zu Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt des Kreises und der Tierseuchenkasse anzeigen. Außerdem muss jeder Imker, der seine Völker zeitweise an einem anderen Ort aufstellen will, dem zuständigen Veterinäramt ein Bienengesundheitszeugnis vorlegen, das belegt, dass die Völker frei von bösartiger Faulbrut sind.