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Mehr Demokratie fordert Streichung der Drei-Monats-Frist

Unnötiger Druck? In Bad Münder startet Bürgerbegehren – Stadt verkürzt die Sammelfrist

Bad Münder (/wbn). In Bad Münder ist am Freitag ein Bürgerbegehren angezeigt worden, um einen tags zuvor gefassten Ratsbeschluss zur Verlegung eines Grundschulstandortes vom jetzigen Standort Kellerstraße an den Standort Wallstraße per Bürgerentscheid wieder aufzuheben.

Die Stadtverwaltung Bad Münder hat angekündigt, den Ratsbeschluss noch an diesem Montag förmlich bekannt zu machen, was zur Folge hätte, dass die Frist für die Unterschriftensammlung von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt wird.



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Die Frist liefe dann ab dem Datum der Bekanntmachung, also bis 10. Juni. Der Verein Mehr Demokratie fordert die Stadtverwaltung auf, auf die Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zu verzichten. Darüber hinaus fordert Mehr Demokratie den Niedersächsischen Landtag auf, bei den anstehenden Reformen die verkürzte Drei-Monats-Frist bei Bürgerbegehren gegen bekannt gemachte Ratsbeschlüsse aus dem Kommunalverfassungsgesetz zu streichen.

Wie Mehr Demokratie erläutert, hätte bei dem jetzt angezeigten Bürgerbegehren zum Schulstandort eigentlich eine Sechs-Monats-Frist gegolten, die zudem erst mit Feststellung der Zulässigkeit begonnen hätte. Die Frist hätte also auch später begonnen, während diese bei Veröffentlichung des Ratsbeschlusses bereits heute beginne, obwohl die Zulässigkeit noch geprüft werde. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Niedersachsen erklärt: „Damit geht dem Bürgerbegehren Zeit für die Unterschriftensammlung verloren. Das halten wir für problematisch.“

Zwar hatte die Bürgerinitiative in Bad Münder angekündigt, die nötigen Unterschriften binnen zweier Wochen sammeln zu wollen, Mehr Demokratie fordert die Stadt Bad Münder trotzdem auf, die Zulässigkeit des Begehrens zügig zu prüfen, damit die Unterschriftensammlung beginnen kann.

Mehr Demokratie begründet seine Forderung an den Landtag damit, dass die Bekanntmachung oft genutzt werde, um bei Bürgerbegehren die Unterschriftensammlung zu erschweren. Vor Beginn des Bürgerbegehrens sorge diese Frist zudem sehr oft für Verunsicherung, weil nicht klar sei, welche Frist gelte. Werde das Bürgerbegehren in Fällen wie diesen vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft, verkürze das die Zeit für die Unterschriftensammlung zusätzlich. Tim Weber: „Diese Frist ist eine der vielen Stolperfallen, die sich für Bürgerbegehren in Niedersachsen auftun. Es ist keine faire Spielregel“

Das Bürgerbegehren zum Schulstandort ist das erste in Bad Münder und erst das vierte im Landkreis Hameln-Pyrmont seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im November 1996. Bürgerentscheide hat es zuvor nur in Hameln und Salzhemmendorf gegeben.

 

 

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