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Änderung des Energiesteuergesetzes beschlossen
Bundestag verlängert Steuervorteil für Autogas bis 2022

Freitag 2. Juni 2017 - Berlin/Hameln (wbn). Gute Nachricht für Fahrer von Autogas-Fahrzeugen: Der Deutsche Bundestag hat heute entschieden, dass der Steuervorteil bis zum Jahr 2022 verlängert wird.

Im Landkreis Hameln-Pyrmont betrifft das immerhin 995 Autofahrer, die entweder ausschließlich mit Autogas oder mit bivalenten Antrieben unterwegs sind. Bundesweit sind es mehr als 450.000. Ursprünglich hatte das Bundeskabinett den Steuervorteil zum Ende des kommenden Jahres streichen wollen.

 

 

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Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt nun die jüngste Entscheidung des Bundestags. Die Änderung des Energiesteuergesetzes erkenne die Umweltvorteile von Autogas sowie die breite Akzeptanz bei Verbrauchern an und schaffe klare Verhältnisse.

„Mit dem Beschluss, die steuerliche Begünstigung für Autogas über 2018 hinaus um vier weitere Jahre zu verlängern, würdigt der Deutsche Bundestag den Beitrag von Autogas zu Treibhausgasminderung und Luftreinhaltung. Die Abgeordneten honorieren damit außerdem die bewusste Entscheidung von rund 450.000 Autogas-Fahrern für den emissionsarmen Kraftstoff“, kommentierte der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr die Verabschiedung des Gesetzes.

Ab 2023 fast 15 Cent mehr Steuern pro Liter

Die bis Ende 2022 befristete steuerliche Begünstigung von Autogas wird ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöht sich dadurch die steuerliche Belastung je Liter Autogas pro Jahr um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus 14,7 Cent mehr pro Liter als heute.

 

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