Drei Gefahren- und Ausgangsstufen
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich heute für den Coronavirus-Ernstfall präpariert
Freitag 28. Februar 2020 - Hameln (wbn). Vorbereitung auf den Ernstfall. Die Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont hat heute festgelegt wie sie mit dem Verdachtsfall einer Coronavirus-Infektion im Weserbergland umgehen würde.
Dazu fand heute im Kreishaus ein Expertentreffen unter Leitung des Ersten Kreisrats Carsten Vetter statt. Zudem hat sich im Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont eine ständige Arbeitsgruppe gebildet, die täglich zweimal die aktuelle Situation zum Coronavirus analysiert.
1. Ein Patient kommt aus einem Risikogebiet und weist keine Symptome (Husten, Schnupfen, Fieber usw.) auf. Dann sollte für 14 Tage eine häusliche Isolation erfolgen, in der die weitere gesundheitliche Entwicklung durch den Patienten beobachtet wird. Zudem hat er sich beim Gesundheitsamt zu melden.
2. Der Patient kommt aus einem Risikogebiet und hat Symptome. Dann besteht ein begründeter Verdacht für das Vorliegen einer Infektion. Abhängig von der Schwere der Symptome sollte dieser sich telefonisch an den Hausarzt oder die Rettungsleitstelle wenden. Von dort wird die weitere Vorgehensweise in Absprache mit dem Gesundheitsamt koordiniert.
3. Ein begründeter Verdacht besteht auch, wenn ein Patient in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person hatte und entsprechende Symptome aufweist.
Im Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont hat sich eine ständige Arbeitsgruppe, gebildet, die täglich zweimal die aktuelle Situation zum Coronavirus analysiert, die neuesten Informationen über den Verlauf austauscht und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in enger Abstimmung mit den Richtlinien des Robert Koch Institutes (RKI), dem Nds. Landesgesundheitsamt sowie anderen Beteiligten, wie Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Rettungsdiensten veranlasst.
In der aktuellen Situation sollen Personen, bei denen ein begründeter Verdacht vorliegt, möglichst schnell erkannt, diagnostiziert und bei begründetem Verdacht isoliert werden. „Letztlich“, so Farin, „werden wir im Einzelfall entscheiden müssen, wie wir mit einem akuten Fall, also einer an dem Coronavirus erkrankten Person sowie deren Umfeld und ggf. anzuordnenden Quarantänemaßnahmen umzugehen haben.“ Dabei werden diese Entscheidungen in jedem Fall im intensiven Austausch mit den beteiligten Stellen getroffen werden. „Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Veranlassung von dem vom RKI vorgegebenen Verfahren abzuweichen. Die aktuelle Situation wird vom Gesundheitsamt und der Verwaltungsleitung aufmerksam beobachtet, um zeitnah die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten“, erklärt Farin abschließend."