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Die Klagegemeinschaft Werra-Weser mit einem düsteren Ausblick

Droht jetzt der Weser das gleiche Schicksal des Fischsterbens wie der Oder?

Dienstag 1. August 2023 - Kassel / Hameln (wbn). Wird sich die Oder-Katastrophe des Fischsterbens auch in der Weser wiederholen?

Und: Ist das Umweltbundesamt endlich aufgewacht? Dies sind die Fragen, die sich die Klagegemeinschaft Werra-Weser erneut stellt. Das macht die neue Situationsbeschreibung der Klagegemeinschaft deutlich, die den Weserbergland-Nachrichten.de vorliegt.

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Nachfolgend der Wortlaut der Pressemitteilung: „Der Landesfischereiverband Niedersachsen warnt öffentlich vor ähnlicher Reaktion der Natur in der Weser wie an der Oder.
Durch die hohen Außentemperaturen heizt sich der Fluss auf, der Sauerstoffgehalt geht zurück, und mit sinkendem Wasserstand wächst die Gefahr des Fischsterbens.
An vielen Stellen kann man die Werra bereits jetzt zu Fuß durchqueren.
Fischereigenossenschaften beteiligen sich seit Jahrzehnten an den Gerichtsverfahren der
Anliegerkommunen gegen die mit der EU-Wasserrahmenrichtline (WRRL) nicht in Einklang zu
bringenden Genehmigungen zur Einleitung von Salzabwässern in die Werra. Gerichtsverfahren
sind langwierig, brauchen Zeit, während die Natur unermüdlich versucht, gegen die menschlichen
Einwirkungen anzukämpfen. Das Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde legt zwar Grenzwerte fest. Die sind aber weit entfernt jeglicher Möglichkeit, den ökologischen Zustand der beiden Flüsse zu verbessern. Das verursachende Unternehmen kommuniziert geschickt seine „Feigenblatt-Maßnahmen“ als erfolgreiche Bemühungen. Verbesserungen wurden dadurch bisher nicht erreicht, können dadurch auch nicht erreicht werden.
Dieser Hinhaltetaktik folgen Genehmigungsbehörde und Politik seit Jahren nur allzu gern. Die
Gerichte scheinen mit der Problematik überfordert oder fügen sich bereitwillig dem
vermeintlichen politischen Willen: allein der simple Beschluss, dass der Gerichtsstand zur jüngsten
Klage gegen die 7 für den Bewirtschaftungsplan verantwortlichen Bundesländer sich nach § 53
VwGO richtet, hat volle 5 Monate gedauert. Und das, obwohl der Anwalt der Klagegemeinschaft
entsprechend darauf hingewiesen hat und es lediglich um die eigentlich selbstverständliche
Anwendung eines klar und unmissverständlich formulierten Paragrafen des deutschen Rechts
geht. Wieder 5 Monate länger unbehinderte Einleitung von salzhaltigen Produktionsabfällen.
Wenn, wie in der Presse berichtet, Umweltminister Meyer aus Niedersachsen als eine der
beklagten Parteien im oben genannten Verfahren „den Ernst der Lage erkannt“ hat und eine „schnellere Klagegemeinschaft Werra-Weser Reduzierung der Salzeinleitungen“ fordert, mag das auf eine eventuelle Meinungsänderung in der Politik deuten. Das wäre dann ein erfreulicher Silberstreif am Horizont. Das Regierungspräsidium Kassel verteidigt allerdings seine Genehmigungen mit den gleichzeitig erlassenen Auflagen und nennt hierfür 3 Beispiele. Die sind jedoch nach entsprechender Modifizierung durch K+S allesamt wirkungslos beziehungsweise führen nicht zum Ziel:
- die vom Unternehmen so hochgelobte KKF-Anlage ist ein halbherziger Versuch, mit
möglichst geringem Aufwand, auf das steigende Umweltbewusstsein einzugehen
- die unterirdische Einstapelung ist in der vom Unternehmen vorgesehenen Form nicht
genehmigungsfähig
- die Haldenabdeckung ist technisch nicht durchführbar.
Das sind weder „sehr weitreichende Maßnahmen“, wie vollmundig vom Regierungspräsidium  dargestellt, noch kann mit diesen Papiertigern eine Verbesserung des derzeit weiterhin miserablen ökologischen Zustands der Gewässer auch nur annähernd erreicht werden.
Von der Forderung der EU-Wasserrahmenrichtline des „guten ökologischen Zustands“ sind wir
noch immer und unverändert weit entfernt. Den überhaupt zu erreichen, hat die von der
Bundesregierung zur Umsetzung der EU-WRRL dafür extra ins Leben gerufene Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) sich inzwischen ganz offensichtlich auch verabschiedet. Sie
hat die Werra kurzerhand einfach als nicht sanierbar definiert und entsprechend ihr Ziel
umformuliert in „gutes ökologisches Potential“ der Weser und „bestmöglichen Zustand der
Werra“.
Diese auf ersten Blick kaum auffallende Relativierung erlaubt jede Deutung und Auslegung und
gibt sowohl der Genehmigungsbehörde freie Hand wie auch dem Unternehmen in der Deutung
und Anwendung von Auflagen. Die FGG-Weser relativiert damit die verbindlichen Vorgaben und
Forderungen der EU-WRRL und erlässt mit dieser Umgehung des EU-Rechts ihren nicht mehr EU-
rechtskonformen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan.
Mit dieser fadenscheinigen Vorgehensweise sind wir weit entfernt, den geforderten, notwendigen
und ursprünglichen „guten ökologischen Zustand“ von Werra und Weser überhaupt jemals wieder
zu erreichen.
Und dabei geht es nicht nur um sterbende Fische. Ökologie und Leben in einem Fluss haben weit
größere Auswirkungen auf Mensch, Flora und Fauna.“
 

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