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Führerschein hatte er auch keinen

Der Polizei unter Drogen davongerast - Totalschaden an der Straßenlaterne

Montag 27. November 2023 - Alfeld (wbn). Keine Fahrerlaubnis – und dann noch Drogen. Das war für einen 25 Jahre alten Autofahrer Grund genug zur Fahrerflucht als er von der Polizei kontrolliert werden sollte.

Er gab Gas und raste davon. Dabei verlor er die Kontrolle über seinen silbernen Golf und krachte gegen eine Mauer und eine Straßenlaterne.

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Totalschaden! Und der Beifahrer wurde verletzt.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Am Sonntagabend gg. 22:45 Uhr kam es in Alfeld zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person und größerem Sachschaden. Zuvor kam einer Streifenwagenbesatzung der Polizei in Alfeld ein silberner Golf im Innenstadtbereich entgegen, der einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Beim Erblicken der Streife beschleunigte der 25jährige männliche Fahrzeugführer aus Alfeld unvermittelt und versuchte sich durch Flucht der Verkehrskontrolle zu entziehen. Hierbei befuhr er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Walter-Gropius-Ring in Richtung Hildesheimer Straße. Die Streife wendete und nahm daraufhin die Verfolgung auf. Im Kreuzungsbereich zum Sindelberg verlor der Fahrzeugführer, vermutlich beim Rechtsabbiegen, die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einer Grundstücksmauer und einer Straßenlaterne. Durch den Aufprall wurde die Mauer sowie die Laterne teilweise stark beschädigt. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Der 19jährige männliche Beifahrer aus Alfeld wurde durch den Aufprall leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.

Wie sich im Zuge der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, ist der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem ergab ein Drogenvortest, dass der Fahrzeugführer zusätzlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Weiterhin wurde im Fahrzeug eine geringe Mengen Marihuana aufgefunden.

Den Fahrzeugführer erwarten neben einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Einleitung mehrerer Strafverfahren. U.a. der Fahrlässigen Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Für die Zeit der Bergung des Golfs war der Sindelberg in Höhe des Walter-Gropius-Ring voll gesperrt. Auf Grund der Uhrzeit kam es aber zu keinerlei Beeinträchtigung des Verkehrs. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 7.000EUR geschätzt.“

 

 

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