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Das Unbehagen der Länderchefs beim Cannabisgesetz

Weil: Dass sich dreiviertel der Länder enthalten, ist im Bundesrat ein extrem seltenes  Ergebnis

Samstag 23. März 2024 - Hannover / Berlin (wbn). Die Bedenken in Hannover zum Beschluss des sogenannten Cannabisgesetzes in Berlin sind nicht aus dem Weg geräumt.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat gestern die Stimmenthaltung der Niedersachsen bei der Abstimmung des Bundesrates über das Cannabisgesetz erläutert.

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Nachfolgend seine Stellungnahme: „Das nun beschlossene Cannabisgesetz ist mit vielen Schwierigkeiten und Problemen verbunden, das hat die heutige Beratung im Bundesrat ebenso bestätigt wie die öffentliche Diskussion im Vorfeld.
Dementsprechend hat kein Land dem Gesetz zugestimmt. Dennoch war es umgekehrt auch nicht möglich, den Vermittlungsausschuss anzurufen und dort auf eine Verbesserung des Gesetzes hinzuwirken. Diejenigen Länder, in denen die Grünen mit verschiedenen Partnern die Landesregierung stellen, haben sich der Stimme enthalten, darunter auch Niedersachsen. Dass sich dreiviertel der Länder enthalten, ist im Bundesrat ein extrem seltenes  Ergebnis, an das ich mich persönlich nicht erinnern kann und das unbefriedigend bleibt. Der Grund dafür ist die überall bestehende Vereinbarung, sich bei Meinungsverschiedenheiten in Bundesratsangelegenheiten zu enthalten. Diese Vereinbarung ist innerhalb der niedersächsischen Landesregierung selbstverständlich auch in diesem Fall eingehalten worden.

Das Cannabisgesetz wird nunmehr kurzfristig zum 1. April in Kraft treten. Alle zuständigen Stellen in Niedersachsen werden die neuen Regelungen selbstverständlich so gut und so schnell wie möglich umsetzen. In Anbetracht der sehr kurzen Vorbereitungszeit ist allerdings vor allem anfangs  mit Umsetzungsproblemen zu rechnen.

Auch nach dem Inkrafttreten bleibt es allerdings bei den im Vorfeld geäußerten Bedenken. Umso wichtiger ist die nach Ablauf von achtzehn Monaten vorgesehene Überprüfung, die problembewusst, kritisch und ernsthaft erfolgen muss. Meines Erachtens ist die Bundespolitik gut beraten, auch zuvor schon aufgetretene Defizite aufzugreifen und gegebenenfalls zum Anlass zu nehmen, das Gesetz nachzubessern.“

 

 

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