Niedersachsens Wirtschaftsminister fordert Korrekturen
Neuer Mobilfunkstandard 5G: Althusmann will maximale Versorgung statt maximale Erlöse
Mittwoch 10. Oktober 2018 - Hannover / Hameln (wbn). Noch immer wartet das Weserbergland wie viele andere Regionen in Niedersachsen und in Deutschland auf eine vernünftige Breitband-Erschließung für schnellen Internet- und Datenverkehr. „Maximale Versorgung statt maximale Erlöse“, lautet nunmehr die Maxime von Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann.
Er will die Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen lassen. Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, fordert Korrekturen beim bevorstehenden Verfahren zur Frequenzversteigerung für den Mobilfunkstandard 5G.
Die vorhandene Mobilfunkversorgung sei „für eine führende Industrienation wie Deutschland inakzeptabel“. Althusmann: „Die Politik sollte denselben Fehler nicht zweimal machen – schließlich haben die bisherigen Versteigerungsverfahren ihren Teil dazu beigetragen, dass die Telekommunikationsindustrie nicht in der Form investiert hat, wie es für eine angemessene Mobilfunkversorgung nötig gewesen wäre.“
Bundesnetzagentur will wieder Frequenzen versteigern
Anfang 2019 sollen von der Bundesnetzagentur die neuen Frequenzen für das 5G-Netz versteigert werden. Dabei wird die Bundesnetzagentur nach aktuellem Diskussionsstand Versorgungsauflagen festlegen, die Verpflichtungen für die Unternehmen definieren, die diese Frequenzen ersteigern. Ein Entwurf dieser Versorgungsauflagen wurde kürzlich im Beirat der Bundesnetzagentur vorgestellt. In diesem Zusammenhang fordert Digitalisierungsminister Althusmann, im bestehenden rechtlichen Rahmen und ohne Zeitverzögerung eine weitgehende Versorgung zu erreichen: „Mir geht es für Niedersachsen um maximale Versorgung, statt um maximale Erlöse. Gerade als Flächenland ist es unser Interesse, dass noch bestehende weiße LTE-Flecken zügig geschlossen und 5G möglichst schnell auch in der Fläche, in Haushalten, Gewerbegebieten und an Verkehrswegen genutzt werden kann. Die jetzt verfügbaren Frequenzen müssen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Niedersachsen setzt bei dieser Thematik jedoch auch auf eigene Initiative: Wir sind mit der Mobilfunkindustrie in ausgesprochen guten wie konstruktiven Gesprächen. Noch in diesem Jahr werden wir den gemeinsam verabredeten Niedersächsischen Mobilfunkpakt unterzeichnen.“
Entscheidung im November
Der Entwurf der Bundesnetzagentur für die Versorgungsauflagen wird jetzt mit allen Beteiligten und Betroffenen beraten. Eine Entscheidung wird für November erwartet. Althusmann setzt sich dafür ein, dass bis dahin noch Änderungen am Entwurf erfolgen: „Aus niedersächsischer Sicht müssen auch Wasserstraßen und der Küstenraum von der Versorgungsauflage abgedeckt werden. Bisher werden Auflagen ausschließlich für Straßen- und Schienenwege vorgeschlagen. Was für die Straße und Schiene gilt, muss ebenso für die Wasserwege und den Küstenraum gelten. Auch dort brauchen wir eine schnelle Perspektive für eine Versorgung in 5G-Qualität.“ Althusmann spricht sich außerdem für eine Berücksichtigung der Gewerbegebiete aus: „5G muss auch dort verfügbar werden, wo Menschen arbeiten. Deshalb müssen auch die Gewerbegebiete Teil der Versorgungsauflagen werden.“
Man werde nicht alle Ziele des 5G-Ausbaus und der Schließung weißer Flecken mit dem Instrument der Versorgungssauflage in diesem Verfahren lösen können. Gegenüber dem jetzigen Entwurf der Bundesnetzagentur müsse es aber im weiteren Verfahrensablauf noch deutliche Verbesserungen geben, so Althusmann.