Innenminister Pistorius verlängert Förderung für weitere fünf Jahre
Hameln erhält 388.704 Euro aus dem Integrationsfonds - insgesamt fließen in Niedersachsen zehn Millionen in die Kommunen
Freitag 29. Mai 2020 - Hameln / Nienburg / Hannover (wbn). Der Erfolg der Integration zeigt und entscheidet sich vor Ort, nicht im fernen Berlin. Insgesamt zehn Millionen Euro fließen in diesem Jahr im Rahmen des Integrationsfonds in die Städte und Gemeinden des Landes Niedersachsen.
Darauf hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hingewiesen. Geld, das sich auch im Weserbergland wiederfindet. Hameln profitiert davon mit 388.704 Euro. Nienburg ist mit 420.249 Euro dabei. Stadthagen im Landkreis Schaumburg kann 351.389 Euro für sich verbuchen.
(Zum Bild: Niedersachsens Innenminister Pistorius: "Integrationsarbeit ist keine Aufgabe, die innerhalb von zwei, drei Jahren erledigt ist." Foto: Innenministerium Niedersachsen)
Im Zeitraum von Anfang 2015 bis April 2020 sind rund 176.338 Flüchtlinge und Asylbegehrende nach Niedersachsen gekommen. Gerade für die Kommunen ist dies mit einer immensen Herausforderung verbunden. Die einzelnen Kommunen sind dabei recht unterschiedlich betroffen. Bemessen am Indikator „Arbeitssuchende im Kontext von Fluchtmigration je 1.000 Einwohner" liegt der Landesdurchschnitt etwa bei sechs Personen - in einigen Städten in Niedersachsen ist dieser Wert jedoch bis zu drei Mal so hoch.
Die Verteilung der Mittel aus dem Integrationsfonds ist wie folgt vorgesehen:
Celle, Stadt |
754.101 € |
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Delmenhorst, Stadt |
968.366 € |
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Hameln, Stadt |
388.704 € |
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Laatzen, Stadt |
464.898 € |
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Leer (Ostfriesland), Stadt |
261.252 € |
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Lohne (Oldenburg), Stadt |
219.694 € |
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Lüneburg, Hansestadt |
664.188 € |
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Nienburg (Weser), Stadt |
420.249 € |
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Salzgitter, Stadt |
4.224.475 € |
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Stade, Hansestadt |
259.778 € |
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Stadthagen, Stadt |
351.389 € |
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Wilhelmshaven, Stadt |
1.017.906 € |
In diesem Jahr profitieren von der Förderung erstmals die Städte Celle und Lohne (Oldenburg). Die Bewilligung richtet sich nach der aktuell gültigen Zuwendungsrichtlinie, die zum 1.5.2020 in Kraft getreten ist (Nds. Ministerialblatt 18/2020). Bewilligungsstellen sind weiterhin die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig und Weser-Ems.
Transparenz-Hinweis der Redaktion: Diesem Beitrag liegt die Basisinformation des niedersächsischen innenministeriums zugrunde.