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Entscheidung für den Tierschutz

Machtwort von Otte-Kinast: Langstrecken-Nutztiertransporte untersagt - und zwar ab sofort!

Donnerstag 23. Juli 2020 - Hannover (wbn). Klares Bekenntnis zum Tierschutz: Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin aus Bad Münder Barbara Otte-Kinast untersagt Langstrecken-Nutztiertransporte in Drittländer.

Und zwar gilt das ab sofort! Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium verbietet die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittländer. Das Ministerium hat die zuständigen Behörden heute per Erlass angewiesen, Nutztiertransporte in Drittländer mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres nicht mehr zu genehmigen.

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Agrarministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert den Erlass: „Das ist eine Entscheidung für den Tierschutz. So lange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorliegen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden können, so lange können wir keiner Abfertigung zustimmen.“
„Angesichts coronabedingter, schwer abschätzbarer Einschränkungen an Häfen, Grenzübergängen wie auch in Drittländern selbst kann eine rechtskonforme Durchführung von Straßen- oder Schiffstransporten in Drittländer nicht sichergestellt werden“, heißt es in dem Erlass. Unter den derzeitigen Witterungsbedingungen und wegen der Corona-Pandemie geht das Ministerium davon aus, dass Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutz- und rechtskonform durchgeführt werden können.

Niedersachsen hat insbesondere seit September 2019 Erlasse mit konkreten Tierschutzanforderungen für lange Tiertransporte auf der Ost-Route sowie vor allem in die Maghreb-Staaten vorgeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten sind.

Zur Thematik „Tiertransport“ wurde eine eigene Arbeitsgruppe in der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0“ eingerichtet. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich in mehreren Gesprächsrunden intensiv mit den niedersächsischen Rinderzuchtverbänden und Transportunternehmen ausgetauscht. Sie sieht die Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport mit hohen Standards entsprechend der europarechtlichen Vorgaben und im Sinne des Tierwohls auch darüber hinaus bis zum Bestimmungsort in Drittländern sicherzustellen.

Bereits im Jahr 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

Die Entscheidung von Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, bis auf Weiteres Langstrecken-Nutztiertransporte in Drittländer zu untersagen, kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Helmut Dammann-Tamke wie folgt: „Ich begrüße ausdrücklich das Vorgehen der Ministerin Langstrecken-Tiertransporte in Drittländer bis auf Weiteres zu untersagen. Der Handel mit Zuchtrindern ist zwar für die Landwirtschaft und insbesondere für die Milchviehwirtschaft in Niedersachsen von großer Bedeutung, jedoch muss zweifelfrei sichergestellt werden, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport auf der gesamten Strecke – auch in ein Drittland – bis zum Bestimmungsort eingehalten werden.

Die Wirtschaft ist in der Pflicht, zeitnah die hohen Standards der tierschutzrechtlichen Vorgaben auf den Transportstrecken in Drittländer zu erfüllen und hat dafür Sorge zu tragen, dass eine tierschutzkonforme Verbringung von Tieren zweifelsfrei nachgewiesen wird. Wer internationalen Handel will, hat nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch den Tierschutz zu berücksichtigen.“

 

 

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