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Bekanntgabe heute Abend

Der gescheiterte Bürgerentscheid von Salzhemmendorf - jetzt liegt auch das amtliche Endergebnis vor

Salzhemmendorf (wbn). Schon am Freitag war allen Beteiligten in Salzhemmendorf klar: Das mit dem Bürgerbegehren ist nichts geworden. Die einen sehen den Misserfolg als Folge mangelnder Hilfestellung durch die Gemeinde, weil nur im Rathaus abgestimmt werden konnte und zu wenige Bürger informiert worden seien. Die anderen sahen es so kommen weil eben doch keine Mehrheit für das Bürgerbegehren gegen den Bau einer neuen dreizügigen Grundschule im Zentralort Salzhemmendorf zu erwarten gewesen sei.

Die Weserbergland-Nachrichten.de hatten über das Ergebnis bereits am Freitag berichtet. Jetzt liegt das Abstimmungsergebnis auch im einzelnen vor. Nachfolgend der Wortlaut der heute Abend offiziell mitgeteilten Bekanntmachung der Gemeinde Salzhemmendorf: Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet, diese Mehrheit jedoch nicht 25 vom Hundert der Wahlberechtigten (2.071 Stimmen) beträgt. Dem Bürgerbegehren ist damit nicht entsprochen.

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Bekanntmachung

des endgültigen Ergebnisses für den Bürgerentscheid

vom 09. – 13.05.2011 im Flecken Salzhemmendorf

Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2011 das Ergebnis des Bürgerentscheides

„Im Zentralort Salzhemmendorf wird bis einschließlich des Jahres 2018 keine neue dreizügige Grundschule gebaut. Die bei einem Grundschulneubau zu erwartenden Kosten von 5 Millionen Euro sind dafür nicht auszugeben. Ebenso sind für diese neue Grundschule keine Kosten für Projektentwicklung und/oder Machbarkeitsstudie und/oder Planungskosten wie vom Gemeinderat beabsichtigt in Höhe von 25.000,--€ zu verausgaben.“

einstimmig festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:                                                   8.282

Abstimmende insgesamt                    :                                 1.297

Ungültige Stimmen                                                                  ---

Gültige Stimmen:                                                                      1.297

Gültige Ja-Stimmen 1.116

Gültige Nein-Stimmen 181

Nach § 22 b Abs. 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) ist dem Bürgerbegehren entsprochen, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet, sofern diese Mehrheit 25 vom Hundert der Wahlberechtigten beträgt.

Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet, diese Mehrheit jedoch nicht 25 vom Hundert der Wahlberechtigten (2.071 Stimmen) beträgt. Dem Bürgerbegehren ist damit nicht entsprochen.

Salzhemmendorf, 16. Mai 2011                                                                                                                                         Flecken Salzhemmendorf

- Der Abstimmungsleiter -

 

 

 

 

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