Strafverfahren am Hals
Nicht versichert: Polizei fischt "E-Scooter-Fahrer" aus dem Verkehr
Montag 5. Juli 2021 - Bad Nenndorf / Lauenau / Rodenberg (wbn). Immer wieder fallen E-Scooter-Fahrer auf, die ihr „Elektrokleinstfahrzeug“ nicht versichert haben.
So wird ihr smartes Fortbewegungsmittel zu einem weniger smarten Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Gleich dreimal in kurzer Zeit hat die Polizei entsprechende Verstöße feststellen müssen.
"Bereits am 30.06.2021 wurde im Bereich der B442 in Kreuzriehe ein 21-Jähriger
aus Suthfeld mit seinem E-Scooter durch die Polizei kontrolliert.
Am Freitag, den 02.07.2021 wurde im Bereich der B442 Einmündung Suntalstraße in
Rodenberg ein 44-Jähriger Rodenberger mit seinem E-Scooter
(Elektrokleinstfahrzeug) kontrolliert.
Am Samstag, den 04.07.2021 wurde dann eine 23-Jährige aus Pohle mit ihrem
E-Scooter im Bereich der B442 Lauenau kontrolliert.
Alle Fahrzeugführer konnten jeweils keinen aktuellen Versicherungsschutz der
Fahrzeuge nachweisen, welcher typischerweise mit einem Versicherungskennzeichen,
deutlich sichtbar am Fahrzeug angebracht, nachgewiesen wird. Sie müssen sich nun
in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Die Vorschriften über eine rechtmäßige Verwendung solcher E-Scooter
(Elektrokleinstfahrzeuge) regelt die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV),
welche seit Juni 2019 Anwendung findet. An dieser Stelle sei noch einmal
ausdrücklich an die Pflicht erinnert, eine Haftpflichtversicherung für
E-Scooter, welche im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden abzuschließen und
eine aktuell gültige Versicherungsplakette deutlich sichtbar am Fahrzeug
anzubringen.“